Die Schülerinnen und Schüler müssen jedes Jahr zum Zahnarzt. Der zahnärztliche Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten jedes Jahr von der Schule einen Gutschein für den Vorsorgeuntersuch ihrer Kinder. Der Untersuch ist kostenlos, wenn die Zahnkontrolle bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt in der Schweiz durchgeführt wird.
Die Schülerinnen und Schüler müssen jedes Jahr zum Zahnarzt. Der zahnärztliche Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten jedes Jahr von der Schule einen Gutschein für den Vorsorgeuntersuch ihrer Kinder. Der Untersuch ist kostenlos, wenn die Zahnkontrolle bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt in der Schweiz durchgeführt wird.
Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt, sondern Standortgespräche mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten durchgeführt.
Der Einsatz von Zivildienstleistenden ist eine niederschwellige Massnahme zur Unterstützung und Entlastung von Lehrpersonen sowie des gesamten Schulbetriebs.
Pausen sind nicht nur „Auszeiten“ beim Spielen oder Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Ein Znüni oder eine Zwischenmahlzeit können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Bitte geben Sie Ihrem Kind jedoch nur „gesunde“ und zahnschonende Zwischenverpflegungen mit.
Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Dabei wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird dabei berücksichtigt.
In der Regel werden die Einteilungskreise für die Kinder des 1. Kindergartens, der 1. und der 4. Klasse jedes Jahr neu festgelegt.
Spätestens anfangs Juni werden Sie die Einteilung Ihres Kindes von der Schulverwaltung erhalten.
Sie ziehen nach Wetzikon um und haben Kinder im Kindergarten-, Primarschul- oder Sekundarschulalter? Dann melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei uns an.