Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist obligatorisch. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.
Im Kindergarten wird jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützt und gefördert. Das Spiel hat eine hohe Bedeutung und ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Wenn Kinder spielen, lernen sie gleichzeitig. Gemeinsam entdecken sie ihre Umwelt und lernen, sich in die Gruppe einzubringen, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und Vertrauen in Lehrpersonen sowie die Gemeinschaft aufzubauen.
Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist grundsätzlich Schweizerdeutsch. Die Verwendung der Hochsprache ist in einzelnen Situationen möglich.
In der Mittelstufe und der Sekundarstufe finden ein bis zwei Klassenlager statt. Detaillierte Informationen erhalten Sie dazu rechtzeitig von der Klassenlehrperson.
Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Bei der Schul- und Klasseneinteilung wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird berücksichtigt.
Ihre erste Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihres Kindes ist immer die Klassenlehrperson. Bei weiteren Unklarheiten oder wenn die Frage nicht nur Ihr Kind oder die Klasse betrifft, steht Ihnen die Schulleitung als zweite Anlaufstelle zur Verfügung.
Läuse treten bei Kindern immer wieder auf - es besteht kein Grund zur Sorge. Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich. Wenn bei einem Kind ein Verdacht auf Lausbefall besteht, wird durch die Klassenlehrperson die Pediculosefachperson („Laustante“) hinzugezogen. Sie informiert Sie über alle notwendigen Massnahmen. Wenn Sie selber bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen (Laus-Eier) finden, muss die Klassenlehrperson umgehend informiert werden. Bei einem Arzt oder in Apotheken können Mittel für die Lausbekämpfung besorgt werden.
Abwesenheiten wegen Krankheit sind der Klassenlehrperson via Escola-App und den Mitarbeitenden der Tagesstrukturen per Telefon, WhatsApp oder Mail vor Beginn des Unterrichts oder der Betreuungszeit mitzuteilen. Für zukünftige Abwesenheiten ist der Klassenlehrperson ein Dispensationsgesuch zu stellen.
Im Alltag sind Internet, Computer und weitere mobile Geräte nicht mehr wegzudenken.
In der Mittelstufe erarbeitet der Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei Zürich mit den Kindern im Fach Kriminalprävention Verhaltensweisen im Umgang mit dem Handy und dem Internet. Die Kinder werden auch auf mögliche Gefahren und strafbare Handlungen mit digitalen Medien hingewiesen.
In der Sekundarschule vermittelt der Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei Zürich im Fach Kriminalprävention Sicherheits- und Verhaltensregeln im Umgang mit dem Handy und dem Internet. Die Jugendlichen erkennen vereinnahmende Einflüsse und lernen, sich abzugrenzen. Sie können sich in andere Menschen hineinversetzen und respektieren deren Gefühle, Bedürfnisse und Rechte.