In der 5. Klasse können die Schülerinnen und Schüler die Veloprüfung absolvieren. Davor werden sie durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei Zürich unterrichtet und gut vorbereitet.
Die Stadt Wetzikon verfügt über ein reges und gut ausgebautes Vereinsangebot für alle Alterskategorien. Mit öffentlichen Geldern werden die Institutionen für Kinder und Jugendliche jedes Jahr finanziell unterstützt.
Ihre Kinder haben die Möglichkeit, sich mit einer Mitgliedschaft in einem dieser Vereine auch ausserhalb des Schulunterrichts musisch, sportlich oder kulturell zu engagieren und dadurch einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachzugehen. Nebst körperlicher oder geistiger Betätigung werden dabei auch die Sozialkompetenzen der Kinder und Jugendlichen weiterentwickelt und gefördert. Unterhaltung, Spannung, Spass, Erfolgserlebnisse und neue Freundschaften sind zu erwarten und werden bestimmt den Alltag Ihrer Kinder bereichern.
Damit Sie eine gute Übersicht über das Vereinsangebot der Stadt Wetzikon bekommen und bei Bedarf mit Ihrem Kind eine gute Wahl für ein Freizeitangebot treffen können, finden Sie hier eine entsprechende Liste.
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden.
Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei unterrichtet dazu stufengemäss in Kindergärten und Schulklassen der Primar- und Sekundarschule.
Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Als Abschluss dieses Unterrichts kann jedes Schulkind während der 5. Klasse an einer theoretischen und praktischen Veloprüfung teilnehmen.
Die Versicherung der Kinder bezüglich Krankheit, Unfall oder Haftpflicht ist Sache der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Auf der Homepage des Volksschulamts des Kantons Zürich finden Sie allgemeine Informationen zum Bildungssystem.
Die Schülerinnen und Schüler müssen dreimal während ihrer Schulzeit von einem Arzt untersucht werden. Der Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch.
Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den privaten Hausarzt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
In der 5. Klasse und in der 2. Sekundarschulklasse erfolgen die Untersuchungen entweder beim Schularzt oder wieder beim privaten Hausarzt. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim Schularzt gehen zu Lasten der Schule. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim privaten Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten organisieren die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen selber beim Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl.
Die Durchführung der Impfungen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.