Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall sind der Klassenlehrperson via Escola-App und den Mitarbeitenden der Tagesstrukturen per Telefon, WhatsApp oder Mail vor Beginn des Unterrichts oder der Betreuungszeit mitzuteilen. Für zukünftige Abwesenheiten können Sie Jokertage beziehen oder der Klassenlehrperson ein Dispensationsgesuch stellen.
Ein Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde oder ein Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon muss der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig angekündigt werden. Zudem muss der Schulverwaltung der bevorstehende Umzug spätestens zur gleichen Zeit wie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus gemeldet werden. Bei einem Umzug innerhalb von Wetzikon erfolgt eine neue Schulhauszuteilung, sofern die neue Adresse nicht innerhalb des bisherigen Zuteilungskreises liegt. Kinder in Abschlussklassen (3. und 6. Klasse) können in der Regel auf Wunsch bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse bleiben.
Weichen die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers über längere Zeit von den Klassenlernzielen ab und können die Grundansprüche nicht erreicht werden, können angepasste Lernziele festgelegt werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Lernzielbefreiung, sondern um eine Anpassung der Grundansprüche mit Blick auf die Stärken und Schwächen des Kindes. Die Zielerreichung wird wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern regelmässig und den vereinbarten Lernzielen des Standortgesprächs entsprechend überprüft. Sie zeigt der Lehrperson und den Lernenden den Leistungsstand bezüglich der formulierten Lernziele und die Fortschritte während einer bestimmten Zeit auf. Die Ergebnisse werden in die Gesamtbeurteilung des Kindes integriert.
Wenn in einem Fachbereich angepasste Lernziele festgelegt wurden, erfolgt keine Benotung in diesem Fachbereich. Der Verzicht wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» vermerkt. Es wird ein Lernbericht erstellt.
Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechpartnerin, resp. der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson. Alle Lehrpersonen können mit der Mail-Adresse vorname.nachname@schule-wetzikon.ch kontaktiert werden.
Die Mehrheit der Kinder, die nicht gut hören, besuchen im Kanton Zürich eine normale Schulklasse. In der Regel tragen diese Kinder Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate).
Audiopädagogische Beraterinnen und Berater zeigen den Lehrpersonen und der Klasse, wie das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestaltet werden kann.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten, und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. In jeder Schule sind betreute Aufgabenstunden eingerichtet. Dort erhalten Kinder einen Rahmen, in welchem sie ihre Hausaufgaben in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre erledigen können. Das Angebot der Aufgabenbetreuung findet viermal wöchentlich (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag) im Anschluss an die zweite Nachmittagslektion statt und ist während zwei Stunden geöffnet. Die Anmeldung für die Aufgabenbetreuung erfolgt über die Lehrperson in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
In der Aufgabenhilfe der Sekundarschule, die im Anschluss an die Nachmittagslektionen stattfindet, erledigen Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten beim Lösen der Hausaufgaben haben, ihre Schularbeiten. Dabei erhalten sie bei Bedarf fachliche Unterstützung von erfahrenen Lehrpersonen. Ziel ist es, Sicherheit zu gewinnen, damit die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeiten selbstständig bewältigen können. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson.