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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
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  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Stadtrat

Baurechtliche Verfahren vollständig elektronisch einreichen

Freitag, 13.12.2024

Baurechtliche Verfahren vollständig elektronisch einreichen
Baurechtliche Verfahren vollständig elektronisch einreichen

Baurechtliche Verfahren können ab 1. Januar 2025 vollständig elektronisch über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" eingereicht werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung der Dienstleistungen der Stadt Wetzikon.

Seit April 2024 können Bauprojekte über die kantonale Plattform "eBaugesucheZH" elektronisch eingereicht werden. Die Stadt Wetzikon ist seit Beginn an diese Plattform angeschlossen. Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich neue rechtliche Grundlagen geschaffen. Diese Anpassungen erlauben es, dass ab 1. Januar 2025 die baurechtlichen Verfahren komplett über diese Plattform durchgeführt werden können.

Die elektronische Einreichung des Baugesuchs stellt für die Gesuchstellenden in vielerlei Hinsicht einen Vorteil dar. Zunächst lassen sich Baugesuchsunterlagen rund um die Uhr von jedem Ort aus online einreichen, ohne dass man zur Post oder in die Stadtverwaltung gehen muss. Zudem müssen keine Papierunterlagen mehr ausgedruckt werden.

Auch die öffentliche Auflage ist auf digitalem Weg erreichbar. Die Website "eAuflageZH" gewährt (während der Dauer einer öffentlichen Auflage) den entsprechenden Einblick in laufende Verfahren. Seit die Stadt Wetzikon diesen Service anbietet, wurden keine Einsichten in Gesuchsunterlagen in Papierform gewünscht.

Für die Verwaltung bedeutet die Umstellung auf ein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren ebenfalls eine Erleichterung bei der Bearbeitung der Baugesuche. Die digitalen Unterlagen werden automatisch in die städtische Geschäftsverwaltungssoftware übertragen, sodass sie nicht aufwändig bei der Bauherrschaft nachgefragt und mit Papierplänen abgeglichen werden müssen. Damit wird maximale Flexibilität geschaffen und die Umwelt geschont. Zudem haben die Gesuchstellenden den Status ihres Gesuchs stets im Überblick. "Das volldigitale Baubewilligungsverfahren vereinfacht den Informationsaustausch, verschafft allen Beteiligten mehr Transparenz und spart ebenfalls Zeit sowie und Kosten", sagt Stefan Lenz, Hochbau + Planung.

Personen die das Baugesuch nicht über die Onlineplattform "eBaugesucheZH" einreichen können, haben die Möglichkeit, dies zukünftig im Stadthaus bei der Abteilung Hochbau zu erledigen. Dort werden die Daten und Dokumente mit Unterstützung der Mitarbeitenden direkt auf der Plattform erfasst.

Informationen und Erklärvideos für Gesuchstellende
Erklärvideos mit den wichtigsten Funktionen und Prozessen
Weitere Informationen, Leitfäden und Prozessdokumentationen

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