Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Allgemein
Freitag, 13.12.2024
Im September 2024 wurden im Zürichsee Quaggamuscheln entdeckt. Diese invasive, gebietsfremde Art richtet erhebliche Schäden an Ökosystemen und Infrastrukturen an. Um eine Verschleppung der Muscheln mit Booten in andere Zürcher Seen zu verhindern, hat der Kanton Zürich ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee erlassen. Dieses Verbot bleibt bis zum 6. Januar 2025 in Kraft.
Ab dem 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt möglich. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Schiffe mit ausserkantonalen oder ausländischen Kennzeichen dürfen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee bis auf Weiteres nicht einwassern.
Diese Regelung gilt, bis im Kanton Zürich eine verbindliche Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe eingeführt wird, was im zweiten Quartal 2025 vorgesehen ist.
Weiterführende Informationen:
www.zh.ch/blinde-passagiere