Was ist zu tun?
Sie haben einen nahestehenden Menschen verloren. Welche Formalitäten sind zu erledigen?
Informieren Sie das Bestattungsamt am nächstfolgenden Arbeitstag telefonisch während der Öffnungszeiten des Stadthauses über den Todesfall. Gerne unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen bei den Abdankungsformalitäten. An Wochenenden und Feiertagen helfen Ihnen vorerst unten aufgeführte Ausführungen weiter. Über die kommenden Feiertage sind wir am Freitag, 27. Dezember 2024, Montag, 30. Dezember 2024, und Freitag, 3. Januar 2025, von 9 - 11 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar 044 931 32 37.
Merkblatt "Todesfall in der Familie - Was ist zu tun?"
Es ist eine Person zu Hause in Wetzikon ZH verstorben
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst den Arzt. Dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden. Für Einsargungen von Einwohnern der Stadt Wetzikon ist der Bestattungsdienst Hans Gerber AG, 052 355 00 11 oder ffcgrbr-lndch zuständig. Wenn Sie am nächstfolgenden Arbeitstag aufs Bestattungsamt kommen, nehmen Sie bitte die ärztliche Todesbescheinigung mit.
Es ist eine Person im Spital oder in einem Heim in Wetzikon ZH verstorben
Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus. Es verständigt den Arzt, welcher den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausfüllt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die unterschriebene Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital/Heim direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt.
Unfall oder Suizid
Bei einem Unfall oder Suizid handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person dann ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf erst bestattet werden, wenn das Institut seine Untersuchungen abgeschlossen hat und die verstorbene Person zur Bestattung freigegeben worden ist.
Bevor Sie ins Stadthaus kommen, machen Sie sich zu folgenden Fragen Gedanken:
- Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person bezüglich Bestattung?
- Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
- Soll eine Abdankungsfeier stattfinden und wenn ja, wo (in der Heilig-Geist-Kirche beim Friedhof oder anderswo)?
- Wird eine Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht? In der Regel findet die Urnenbeisetzung vor dem Abdankungsgottesdienst statt, wodurch eine Aufbahrung zeitlich nur beschränkt möglich ist.
- Welchen Grabtyp (Reihengrab oder Gemeinschaftsgrab) wünschen Sie oder soll die Urne den Angehörigen übergeben werden?
Für das Datum der Beisetzung ist allein das Bestattungsamt des Wohn- bzw. Beisetzungsortes der verstorbenen Person zuständig. Zudem benachrichtigt es alle Amtsstellen und trifft die erforderlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Bestattung.