Grabmal
Das Aufstellen von Grabmalen, über deren Form, Grösse und Material Vorschriften bestehen, bedarf einer Bewilligung. Der von Ihnen ausgewählte Bildhauer holt diese Bewilligung in der Regel bei uns direkt ein.
Vorschriften für Grabzeichen und Grabunterhalt ab 01.02.2018
Grabunterhalt
Die Bepflanzung und die Pflege der Gräber ist Sache der Angehörigen. Es steht Ihnen frei, diese Arbeiten unserem Friedhofgärtner gegen Verrechnung zu übertragen. Alle Reihengräber werden vom Friedhofpersonal mit schönem Blumenschmuck versehen.
Für weitere Beratung wenden Sie sich bitte an unseren Leiter Friedhof:
Grabfonds
Es besteht auch die Möglichkeit, für den Unterhalt und die Bepflanzung des Grabes während der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren eine Vereinbarung abzuschliessen. Die Bepflanzung erfolgt zwei- bis dreimal im Jahr (gemäss Absprache mit der Leiterin des Friedhofs).
Derzeitige Ansätze:
- CHF 170.00/Jahr für Urnengrab mit liegender Grabplatte (= CHF 3'400.00 für 20 Jahre)
- CHF 190.00/Jahr für Urnengrab mit stehendem Grabstein (= CHF 3'800.00 für 20 Jahre)
- CHF 200.00/Jahr für Erdgrab (= CHF 4'000.00 für 20 Jahre)
Der Betrag wird in den gemeinsamen Grabfonds der Gemeinde eingelegt. Zinsen werden keine bezahlt, aber auch keine Verwaltungskosten verrechnet.
Auftrag für Grabfonds