Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 20.12.2024
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2024 beschlossen:
Das teilrevidierte Geschäftsreglement Stadtrat wird genehmigt und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Das Geschäftsreglement Stadtrat kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/stadt-dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon