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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Stadtrat

Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Donnerstag, 19.12.2024

Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Dieser Mantelerlass umfasste die Revision von vier Bundesgesetzen: Das Energiegesetz (EnG), das Stromversorgungsge-setz (StromVG), das Raumplanungsgesetz (RPG) und das Waldgesetz (WAG). Der Bundesrat hat am 20. November 2024 die Vollzugsbestimmungen des 1. Massnahmenpaket in verschiedenen Verordnungen präzisiert und die gestaffelte Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen beschlossen.

Der Mantelerlass verfolgt zentrale Ziele, um die Schweiz auf eine sichere, unabhängige und nachhaltige Stromversorgung auszurichten.

Gestaffelte Umsetzung zur Sicherstellung der Vorbereitung

Damit Stromversorgungsunternehmen und weitere Beteiligte ausreichend Zeit für die Anpassung an die Neuerungen erhalten, erfolgt die Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen in mehreren Etappen. Das erste Paket der neuen Regelungen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Es umfasst einen Teil des revidierten Stromversorgungsgesetzes, das Waldgesetz und Elemente des Energiegesetzes. Die Energieverordnung enthält unter anderem neue Regelungen zur Vereinfachung und Förderung des Eigenverbrauchs, zu Effizienzmassnahmen und zum Herkunftsnachweissystem. Die Stromversorgungsverordnung bringt unter anderem Neuerungen bei der Grundversorgung. Es wird neu ein Mindestanteil aus erneuerbaren Energien aus Anlagen im Inland von 20 Prozent der in der Grundversorgung abgesetzten Energie festgelegt. Diese Neuerung ist die Grundlage zu stabileren Strompreisen und stärkt die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit inländischem erneuerbarem Strom.

Stadtwerke Wetzikon setzen auf strukturierte Beschaffung

Die Stadtwerke Wetzikon beschaffen ihren Strom seit Jahren gemäss einer festgelegten Beschaffungsstrategie. Aufgrund der stark schwankenden Strompreise haben die Stadtwerke Wetzikon ihre Strategie überprüft und angepasst, um besser vor Marktschwankungen geschützt zu sein.

Um weiteren Preisvolatilitäten entgegenzuwirken, haben sich die Stadtwerke Wetzikon im Sommer 2024 entschieden, künftig mehr Strom aus Schweizer Produktion zu beschaffen. Dafür haben sie ein Power Purchase Agreement (PPA) mit einem Schweizer Wasserkraftwerk abgeschlossen, welches ab 2026 für zehn Jahre gilt. Dank dieser Entscheidung erfüllen die Stadtwerke Wetzikon proaktiv die Vorgaben der Stromversorgungsverordnung. Mit dem abgeschlossenen PPA unterstreichen die Stadtwerke Wetzikon ihr Engagement für eine zukunftsweisende Energieversorgung.

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