Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 20.12.2024
Mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 hat der Stadtrat folgenden Zusatzkredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
490'000 Franken für die Verstärkung der Stromzuleitung, den Ersatz der Hauptverteilung der Liegenschaften des Pflegezentrums Wildbach und die Unterverteilung der Gastroküche (SRB 309)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon