Ein Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon oder ein Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde muss der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig angekündigt werden. Die Umzugsmeldung muss bei der Schulverwaltung spätestens zur gleichen Zeit wie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb von Wetzikon erfolgt eine neue Schulhauszuteilung, sofern die neue Adresse nicht innerhalb des bisherigen Zuteilungskreises liegt. Kinder in Abschlussklassen (3. und 6. Klasse) können in der Regel auf Wunsch bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse verbleiben.