Ein Wechsel der Abteilung an der Sekundarschule kann dann erfolgen, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann.
Sowohl die Klassenlehrpersonen wie auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf Wechsel der Abteilung stellen.
Vor dem Entscheid über den Antrag auf Wechsel der Abteilung besucht die Schülerin oder der Schüler zwei bis drei Schnupperwochen in der mutmasslichen Zielklasse.