Damit Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung die gleichen Chancen haben wie alle anderen, können sie bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich erhalten. Dabei werden für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen in Prüfungssituationen angepasst. In welcher Form dies passiert, wird jeweils individuell auf den Einzelfall abgestimmt.