Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Eltern oder Erziehungsberechtigte haben z.B. das Recht auf Information, das Recht auf angemessene Mitsprache, das Recht auf Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen.
Gleichzeitig haben Eltern oder Erziehungsberechtigte aber auch Pflichten. Die Kinder müssen z.B.:
- Den Unterricht gemäss Stundenplan regelmässig und ausgeruht besuchen;
- für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sein;
- unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können;
- jedes Jahr obligatorisch zum Zahnarzt;
- dreimal pro Schulzeit obligatorisch zum Arzt.