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Amtliche Publikationen

Quartierplan Pestalozzistrasse

Freitag, 21.03.2025

Quartierplan Pestalozzistrasse
Quartierplan Pestalozzistrasse

Die kantonale Baudirektion hat am 27. Februar 2025 verfügt (KS-0027 / 25):

Die vom Stadtrat Wetzikon am 11. Dezember 2024 beschlossene Festsetzung des Quartierplans Pestalozzistrasse wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen ab dem 21. März 2025 während 30 Tagen öffentlich auf und können bei der Stadt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, Schalter "Bau + Planung", 4. Stock, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Stadt Wetzikon unter "Amtliche Publikationen" (https://www.wetzikon.ch/de/aktuelles/) eingesehen werden. Für die Einsichtnahme vor Ort bitten wir Sie um eine frühzeitige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 044 931 32 85 oder via E-Mail an bau@wetzikon.ch.

Gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion sowie gegen den Beschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Den beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern werden die Beschlüsse schriftlich mitgeteilt.

Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt

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