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Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Zürich ab 1. April 2025

Montag, 24.03.2025

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Zürich ab 1. April 2025
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Zürich ab 1. April 2025

Der Kanton Zürich führt per 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Diese soll verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten können.

Wer im Kanton Zürich mit einem immatrikulierten Schiff von einem Gewässer in ein anderes wechseln will, muss dies ab 1. April 2025 vorab melden und das Schiff fachgerecht reinigen lassen. Damit sollen Seen und Flüsse vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen geschützt werden.

Zudem müssen alle Schiffshalterinnen und -halter bis am 30. April 2025 ihr Heimgewässer deklarieren, auch wenn keine Gewässerwechsel geplant sind. Erst danach wird eine Einwasserungsfreigabe erstellt.

Weitere Wasserfahrzeuge
Andere Wasserfahrzeuge wie Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote müssen bei jedem Gewässerwechsel gründlich gereinigt, sorgfältig kontrolliert und vollständig getrocknet werden.

Alle Informationen und Merkblätter zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht finden Sie unterwww.zh.ch/schiffsreinigung

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