Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Amtliche Publikationen

Öffentlicher Gestaltungsplan Pestalozzistrasse

Freitag, 21.03.2025

Öffentlicher Gestaltungsplan Pestalozzistrasse
Öffentlicher Gestaltungsplan Pestalozzistrasse

Das Parlament der Stadt Wetzikon hat am 30. September 2024 beschlossen:

1. Der öffentliche Gestaltungsplan Pestalozzistrasse wird gemäss Antrag der Fachkommission I und des Stadtrats festgesetzt.

2. Der Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) sowie dem darin dargelegten Umgang mit den Einwendungen vom 30. Januar 2024 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 27. Februar 2025 verfügt:

I. Der öffentliche Gestaltungsplan Pestalozzistrasse, welchem das Parlament der Stadt Wetzikon mit Beschluss vom 30. September 2024 festgesetzt hat, wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen ab dem 21. März 2025 während 30 Tagen öffentlich auf und können bei der Stadt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, Schalter "Bau + Planung", 4. Stock, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Stadt Wetzikon unter "Amtliche Publikationen" (https://www.wetzikon.ch/de/aktuelles/) eingesehen werden. Für die Einsichtnahme vor Ort bitten wir Sie um eine frühzeitige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 044 931 32 85 oder via E-Mail an bau@wetzikon.ch.

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Parlaments sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen