Stadtrat
Donnerstag, 13.02.2025
An der Sitzung vom 5. Februar 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Antwort auf Anfrage "Infrastrukturgewinne finanziert durch die öffentliche Hand" geht ans Parlament
Der Stadtrat hatte diverse Fragen zu den Kosten für die öffentliche Hand für die Erstellung und/oder Erweiterung von Infrastrukturen zu beantworten. Investitionen in die Infrastruktur beeinflussen die Lagequalität von Grundstücken, wobei die Effekte je nach Art der Investition und Lage variieren. Grosse Projekte (z. B. ein neues Schulhaus) verbessern die Makrolage einer Stadt, während kleinere Massnahmen (z. B. ein Pocketpark als Freiraum mit Aufenthaltsqualität) die Mikrolage eines Grundstücks prägen. Die genaue Bewertung des Immobilien-Wertsteigerung durch solche Massnahmen ist komplex und bleibt eine Annäherung. (SRB 2025/19)
Antwort auf Anfrage "Sexualkundeunterricht durch externe Fachpersonen" geht ans Parlament
In der Beantwortung einer Frage zum Budget 2025 bestätigte die Schulverwaltung, dass der Sexualkundeunterricht an der Schule in Wetzikon grundsätzlich von externen Fachpersonen durchgeführt werde. Zum Bildungsauftrag der Schule gehört es, sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche über grundlegende Kenntnisse zu Körper und Sexualität sowie zur gesundheitlichen Prävention verfügen. Die Sexualkunde ist im Lehrplan 21 kein eigener Fachbereich. Es handelt
sich um ein Thema, das schwerpunktmässig im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft verortet wird. Die Schule Wetzikon hat für den Sexualkundeunterricht an der Sekundarstufe eine Leistungsvereinbarung mit der Praxis "Ärzteteam Unterwetzikon" und dem GZO Spital Wetzikon abgeschlossen. Beides sind Organisationen von Wetzikon und somit passend mit kurzer Anreisedauer. (SRB 2025/22)
Vernehmlassungsantwort zur Revision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die Vernehmlassungsantwort zur Regelung der Zuständigkeit für Gesuche um Informationszugang zu Akten der Beiständinnen und Beiständen von abgeschlossenen Massnahmen wird genehmigt. Mit Schreiben vom Juni 2024 wurde die Stadt Wetzikon zum Vorentwurf zur Revision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) zur Vernehmlassung eingeladen. Der Stadtrat begrüsst, dass im Zusammenhang mit Gesuchen um Informationszugang zu Akten der Beiständinnen und Beiständen von abgeschlossenen Massnahmen mit der laufenden KESR-Revision Klarheit geschaffen wird. Er befürwortet, dass entsprechende Informationszugangsgesuche durch die KESB beurteilt werden. In diesem Sinne schliesst sich der Stadtrat der Vernehmlassungsantwort des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) an. Dieser erachtet es als zweckdienlich und sachlich richtig, dass Informationszugangsgesuche zu Akten der Beiständinnen und Beiständen von abgeschlossenen Massnahmen durch die KESB beurteilt werden. (SRB 2025/24)
Richtlinien der Stadt Wetzikon für die Ausgestaltung der Asylsorgeverordnung und Nothilfeverordnung genehmigt
Die Leistungsvereinbarung mit der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) legt fest, dass sie keine Verfügungsbefugnis hat. Das Handbuch Asylfürsorge in seiner aktuellen Form steht im Widerspruch zu dieser Vorgabe und weiteren relevanten Bestimmungen. Zur Wahrung der rechtlichen Konformität und der Klarheit in der Umsetzung der Asylfürsorge soll das Handbuch Asylfürsorge ausser Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig sollen die neuen Richtlinien der Stadt Wetzikon für die Ausgestaltung der Asylfürsorgeverordnung und Nothilfeverordnung genehmigt und rückwirkend per 1. September 2024 in Kraft gesetzt werden. (SRB 2025/25)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.
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