Sicherheit
An der Energieübergabestelle garantieren wir folgende Werte:
- Mittelspannung 16'000 Volt +/- 10 Prozent
- Niederspannung 400/230 Volt +/- 10 Prozent
Die Spannungs-, Frequenz- und Oberwellentoleranzen werden an der Übergabestelle entsprechend der Euro-Norm EN 50160 eingehalten.
Die Kontrolle der EW-Anlagen wird durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat wahrgenommen.
Link: http://www.esti.ch
Hausinstallationen
Der Umgang mit Strom ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange die Anlagen in einwandfreiem Zustand sind, ist der Strom ungefährlich. Bei Mängeln sind jedoch Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmässige Kontrollen der Installationen vor.
Gemäss der Verordnung über die Niederspannungsinstallationen (NIV 2002) müssen diese ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Er muss besorgt sein, dass seine Anlage ständig den Anforderungen der NIV 2002, Artikel 3 + 4, entspricht. Weitere Informationen finden Sie hier:
Download: Werkvorschriften
NIV 2002, Artikel 3:
Elektrische Installationen
müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in
Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei
bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem
unsachgemässen Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren
Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden.
NIV 2002, Artikel 4:
Elektrische
Installationen müssen, soweit dies ohne aussergewöhlichen Aufwand
möglich ist, so erstellt, geändert und in Stand gehalten werden, dass
sie den bestimmungsgemässen Gebrauch von anderen elektrischen
Installationen, elektrischen Erzeugnissen und
Schwachstrominstallationen nicht in unzumutbarer Weise stören.
Das
zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht bei
Neubauten den Eingang der Sicherheitsnachweise. Zum Vollzug von
späteren periodischen Prüfungen fordert das EVU die
Installationsbesitzer rechtzeitig auf und überwacht deren Durchführung.
Die Periodizitäten sind bei Wohnungen 20 Jahre, bei Bürogebäuden,
gewerblichen Werkstätten 10 Jahre, bei Betriebsräumen der Industrie,
Schulen, Tankstellen 5 Jahre und bei Baustellen und Märkten 1 Jahr.
Nur
in selbst bewohnten Wohnungen und Nebenräumen dürfen Laien Lampen
anschliessen und zugehörige Schalter auswechseln. Diese Arbeiten sind
nicht meldepflichtig. Zudem ist es dem Laien erlaubt, hinter einem
Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von maximal 30
Milliampère einfache einphasige Installationen vorzunehmen (z.B.
Installation einer Steckdose). Diese Arbeit ist jedoch dem EVU zu
melden und von einem Kontrolleur zu prüfen! Bei geringsten Zweifeln
empfehlen wir, die Installationen einem Fachmann zu überlassen.