Vor und nach dem Unterricht bietet die Schule Wetzikon verschiedene Betreuungsmodule an.
Angebote | Zeiten | Kosten pro Tag |
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Morgenbetreuung | 07.00 – 08.10 Uhr | Fr. 6.00 |
Mittagstisch | 12.00 – 13.30 Uhr | Fr. 18.00 |
Nachmittagsbetreuung 1* | 13.30 – 15.30 Uhr | Fr. 30.00 |
Nachmittagsbetreuung 2* | 15.15 – 18.30 Uhr | Fr. 50.00 |
Nachmittagsbetreuung ganzer Nachmittag* | 13.30 – 18.30 Uhr | Fr. 70.00 |
*Subventionierung gemäss Rabattstufen-Tabelle (siehe Merkblatt Tagesstrukturen)
Während der Weihnachtsferien sowie an gesetzlichen und kommunalen Feiertagen bleiben die Betreuungsangebote geschlossen.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Ein
Betreuungsort wird eröffnet, wenn auf Beginn des Schuljahres mindestens
vier
Anmeldungen vorliegen. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht,
werden die
angemeldeten Kinder einem anderen Betreuungsstandort zugewiesen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
- Jeder Monat wird nach Anzahl schulpflichtiger
Wochentage berechnet.
Schulferien, Feiertage sowie von den Erziehungsberechtigten
gemeldete
Schulanlässe wie Klassenlager, Schulreisen, Sporttage, Weiterbildungstage,
Projekttage oder Projektwochen werden bei der Berechnung in Abzug gebracht.
Tritt ein Kind während des Monats ein Angebot an, erfolgt die Verrechnung
aufgrund des Eintrittsdatums.
- Zusätzlich besuchte Module werden nachträglich in Rechnung gestellt.
- Die Betreuungsmodule können
grundsätzlich nur auf Ende jedes Monats unter
Einhaltung einer 30 tägigen Frist
schriftlich gekündigt werden.
Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährung und Berechnung von Rabatten sind im Anhang II (Vergünstigungen Tagesstrukturen) des Reglements Lebensraum Schule geregelt.
Zur Bewilligung und Berechnung eines allfälligen Rabattes müssen mit der Anmeldung folgende Unterlagen aller im Haushalt lebenden erwachsenen Personen (Erziehungsberechtigte und deren Lebenspartner oder Lebenspartnerin) eingereicht werden:
-
Arbeitgeberbestätigung mit Angaben des
Arbeitspensums und der Arbeitstage und Arbeitszeiten oder
-
Kopie der Ausbildungsbestätigung oder
-
Kopie der Bestätigung von angeordneten
Fortbildungen, Termine etc. im
Zusammenhang mit dem RAV, AOZ oder Sozialamt
Werden unvollständige Anträge eingereicht oder falsche Angaben gemacht, wird keine Tarifreduktion gewährt und der Maximalbetrag in Rechnung gestellt.
Die
Antragstellenden ermächtigen die Abteilung Bildung, innerhalb der Verwaltung
alle notwendigen Auskünfte zur Berechnung der Höhe der Tarifreduktion
einzuholen und, falls notwendig, weitere Unterlagen einzufordern.