Die Betreuung während der Schulferien findet für alle Schülerinnen und Schüler zentral am Betreuungsstandort der Schule Guldisloo statt:
Villa Kunterbunt
Guldisloostrasse 15, 8620 Wetzikon
Angebote | Zeiten | Kosten pro Tag |
---|---|---|
Morgenbetreuung inkl. Mittagessen* | 07.00 – 13.30 Uhr | Fr. 70.00 |
Nachmittagsbetreuung inkl. Mittagessen* | 12.00 – 18.30 Uhr | Fr. 70.00 |
Betreuung ganzer Tag* | 07.00 – 18.30 Uhr | Fr. 120.00 |
*Subventionierung gemäss Rabattstufen-Tabelle (siehe Merkblatt Tagesstrukturen)
Während der Weihnachtsferien sowie an gesetzlichen und kommunalen Feiertagen bleiben die Betreuungsangebote geschlossen.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Die Anmeldung muss spätestens 10
Arbeitstage vor Schulferienbeginn auf der
Schulverwaltung eintreffen. Bei
weniger als vier Anmeldungen behält sich die
Schule das Recht vor, ein
Betreuungsangebot zu schliessen.
- Die Schulverwaltung verschickt nach
Eingang der Anmeldung eine Bestätigung
sowie die entsprechende Rechnung.
- Der Ausschluss eines Kindes ist
möglich, wenn er im Interesse des betroffenen
Kindes liegt oder wenn das Wohl
der anderen Kinder oder des Personals
gefährdet ist. Der Ausschluss erfolgt
nach Anhörung der Eltern durch die Leitung
Tagesstrukturen in Zusammenarbeit
mit der Leitung Schulische Dienste.
Die rechtlichen Grundlagen zur Gewährung und Berechnung von Rabatten sind im Anhang II (Vergünstigungen Tagesstrukturen) des Reglements Lebensraum Schule geregelt.
Zur Bewilligung und Berechnung eines allfälligen Rabattes müssen mit der Anmeldung folgende Unterlagen aller im Haushalt lebenden erwachsenen Personen (Erziehungsberechtigte und deren Lebenspartner oder Lebenspartnerin) eingereicht werden:
-
Arbeitgeberbestätigung mit Angaben des
Arbeitspensums und der Arbeitstage und Arbeitszeiten oder
-
Kopie der Ausbildungsbestätigung oder
-
Kopie der Bestätigung von angeordneten
Fortbildungen, Termine etc. im Zusammenhang mit dem RAV, AOZ oder Sozialamt
Werden unvollständige Anträge eingereicht oder falsche Angaben gemacht, wird keine Tarifreduktion gewährt und der Maximalbetrag in Rechnung gestellt.
Die Antragstellenden ermächtigen die Abteilung Bildung, innerhalb der Verwaltung alle notwendigen Auskünfte zur Berechnung der Höhe der Tarifreduktion einzuholen und, falls notwendig, weitere Unterlagen einzufordern.