Medien sind in Parlamentssitzungen willkommen. Sie können bei der Geschäftsleitung um einen Platz im Sitzungssaal ersuchen oder auf der Zuschauertribüne Platz nehmen.
Das Parlament ist ein Milizparlament. Die Parlamentsmitglieder üben ihr parlamentarisches Mandat neben ihrem Beruf aus.
Ein Minderheitsantrag ist ein Antrag, den die Kommissionsmehrheit abgelehnt hat, jedoch zusammen mit dem eigentlichen Kommissionsantrag dem Parlament unterbreitet wird. Die Referentinnen und Referenten von Minderheitsanträgen geniessen erweiterte Rederechte gegenüber anderen Parlamentsmitgliedern.
Die Motion ist ein selbständiger Antrag, welcher den Stadtrat verpflichtet, den Entwurf für den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses vorzulegen, der in die Kompetenz der Gemeinde oder des Parlaments fällt. Die Motion wird vom erstunterzeichneten Parlamentsmitglied mündlich begründet. Im Verhinderungsfall kann damit ein anderes Parlamentsmitglied beauftragt werden. Liegt eine schriftliche Begründung vor, kann auf eine ergänzende mündliche Begründung verzichtet werden. Motionen werden in einem zweistufigen Verfahren beschlossen. Die Motion kann dem Stadtrat erst überwiesen werden, nachdem dieser innert zwei Monaten Stellung bezogen hat. Ist eine eigenständige oder unterstellte Kommission beteiligt, verlängert sich die Frist auf drei Monate. Der Stadtrat hat über eine Motion innert neun Monaten, vom Zeitpunkt der Überweisung an gerechnet, Bericht und Antrag zu stellen.