Kommissionen des Parlaments haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und dem Parlament – dem Plenum – Antrag zu stellen. Sie verfügen über keine abschliessenden Kompetenzen.
Die Wetziker Legislative hat drei ständige Kommissionen, die RPK, FK I und FK II, sowie gegenwärtig eine Spezialkommission, die Spezialkommission für den Masterplan Stadtraum Unterwetzikon. Letztere löst sich nach Erfüllung ihres Auftrags wieder auf. Die ständigen Kommissionen haben je 9 Mitglieder inklusive Präsidium, die Spezialkommission hat 5 Mitglieder.