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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Amtliche Publikationen

Bauausschreibungen

Freitag, 25.10.2024

Bauausschreibungen
Bauausschreibungen

25.10.2024, Bauausschreibungen 2023-0341 Antennenaustausch an Mobilfunkanlage

2023-0341

Salt Mobile SA i. V. Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon

Antennenaustausch an Mobilfunkanlage SALT "ZH_0805A" auf dem Postgebäude Vers. Nr. 1896, Kat. Nr. 5522, Poststrasse 9 (Zentrumszone A mit Gestaltungsplanpflicht), ohne Aussteckung (2. Ausschreibung)

2024-0223

Pfrundweid AG c/o Daniel Julius Hug, Bachtelstrasse 71, 8620 Wetzikon ZH

Vorentscheid mit Verbindlichkeit gegenüber Dritten betr. Umbau-, Erweiterungs- und Erschliessungsmöglichkeiten der Mehrfamilienhäuser Vers. Nrn. 3254, 3329 und 3328, Kat. Nr. 9112, 4845, 4846 und 4847, Bachtelstrasse 51 - 61 (Wohnzone W2.4, Landwirtschaftszone)

2024-0253

Elma Electronic AG, Hofstrasse 93, 8620 Wetzikon ZH

Planverfasser: Itten+Brechbühl AG, Nordring 4A, 3013 Bern
Duplex Architekten AG, Forchstrasse 58, 8008 Zürich

Abbruch Bürogebäude Vers. Nr. 4333, Umbau Werk 1 Vers. Nr. 3135 zu neuem Headquarter, Kat. Nr. 5930, Hofstrasse 93 sowie Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen, Kat. Nrn. 5929 und 5930 (b. Natur und Landschaftsinventar 1.51) (Industriezone B)

Ort der Planauflage
eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon

Rechtliche Hinweise
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist auf. 

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).

Abteilung Hochbau

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