Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 04.10.2024
Gossau ZH, Wetzikon, Grütstrasse / Grüningerstrasse, Betriebs- und Gestaltungskonzept, Instandsetzung, Geschwindigkeitsreduktion, Bushaltestellen BehiG
Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Bemerkungen zum Projekt:
Für die Grütstrasse und Grüningerstrasse besteht ein Sanierungsbedarf. Mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) ist das Vereinen der unterschiedlichen Ansprüche an den Strassenraum und Einbezug ausgewählter Interessenvertreter vorgesehen. Mit Einführung der Geschwindigkeitsreduktion sowie mit der Errichtung des Kreisverkehrs, soll die Verkehrsabwicklung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) verbessert werden. Ebenso werden die Velomassnahmen erfolgen. Des Weiteren müssen die Querungen für Schulkinder, die Zugänglichkeit der Haltestellen sowie die Berücksichtigung der Wanderroute optimiert werden. Im Projektperimeter befinden sich zudem Bushaltestellen, welche hindernisfrei ausgebaut und gestaltet werden sollen.
Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen können vom 4. Oktober 2024 bis 4. November 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Stadt Wetzikon, Stadthaus, Schalter Bau + Planung, 4. OG, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon
Für die Einsichtnahme vor Ort bitten wir Sie um eine frühzeitige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 044 931 32 85 oder via E-Mail an bau@wetzikon.ch.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise:
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Stadt Wetzikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.11.2024
Kontaktstelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich