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Stadtrat

Amtliche Publikationen

Teilrevision Reglement Feuerwehr- und Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben

Freitag, 17.05.2024

Teilrevision Reglement Feuerwehr- und Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben
Teilrevision Reglement Feuerwehr- und Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben

Teilrevision Reglement Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr- und der Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2024 (SRB 2024/47) beschlossen:

Dem revidierten Reglement (ehemals Verordnung) über die Besoldung- und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Wetzikon-Seegräben wird zugestimmt. Die
Änderungen treten rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Reglement kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/wAssets/docs/Rechtssamm-
lung/1/144.1-Verordnung-Entschadigung-FW-und-ZS-vom-4.-Marz-2015.pdf

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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