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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Amtliche Publikationen

Strassenbauprojekt, Behindertengerechte Sanierung Bushof Süd, Öffentliche Planauflage

Freitag, 15.03.2024

Strassenbauprojekt, Behindertengerechte Sanierung Bushof Süd, Öffentliche Planauflage
Strassenbauprojekt, Behindertengerechte Sanierung Bushof Süd, Öffentliche Planauflage

15.03.2024, Strassenbauprojekt, Behindertengerechte Sanierung Bushof Süd, Abschnitt Guyer-Zeller-Strasse, Öffentliche Planauflage

Strassenbauprojekt, Behindertengerechte Sanierung Bushof Süd, Abschnitt Guyer-Zeller-Strasse, Öffentliche Planauflage

Betrifft: 8620 Wetzikon

Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt. Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt bzw. markiert.

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 15.03.2024 bis 14.04.2024 auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden:
Stadthaus Wetzikon, Abteilung Tiefbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon


Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85. Die Projektunterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Wetzikon aufgeschaltet.

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.04.2024

Kontaktstelle:
Stadt Wetzikon, Abteilung Tiefbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon

Abteilung Tiefbau

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