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Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Amtliche Publikationen

Teilrevision der Gebührenverordnung der Stadt Wetzikon

Freitag, 30.08.2024

Teilrevision der Gebührenverordnung der Stadt Wetzikon
Teilrevision der Gebührenverordnung der Stadt Wetzikon

Teilrevision der Gebührenverordnung der Stadt Wetzikon

Die vom Parlament erlassene Teilrevision der Gebührenverordnung vom 11. März 2024, deren Rechtskraft mit Beschluss des Stadtrats am 28. Mai 2024 (SRB 2024/123) festgestellt wurde, tritt auf den 1. September 2024 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss der Rechtsmittelverfahren und nach Feststellung der Rechtskraft in einem separaten Beschluss fest.

Die Gebührenverordnung kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder unter www.wetzikon.ch/de/stadt-dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirkstat Hinwil, untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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