Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
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Amtliche Publikationen
Freitag, 30.08.2024
Teilrevision der Gebührenverordnung der Stadt Wetzikon
Die vom Parlament erlassene Teilrevision der Gebührenverordnung vom 11. März 2024, deren Rechtskraft mit Beschluss des Stadtrats am 28. Mai 2024 (SRB 2024/123) festgestellt wurde, tritt auf den 1. September 2024 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Inkraftsetzung eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss der Rechtsmittelverfahren und nach Feststellung der Rechtskraft in einem separaten Beschluss fest.
Die Gebührenverordnung kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder unter www.wetzikon.ch/de/stadt-dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirkstat Hinwil, untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon