Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 12.04.2024
Genehmigung und Inkraftsetzung der Richtlinie "Beiträge zur Entwicklungshilfe und zur Unterstützung in Notsituationen im In- und Ausland"
Der Stadtrat Wetzikon hat an seiner Sitzung vom 3. April 2024 mit Beschluss 2024/78 die Richtlinie "Beiträge zur Entwicklungshilfe und zur Unterstützung in Notsituationen im In- und Ausland" genehmigt und die Inkraftsetzung per 1. Mai 2024 beschlossen.
Der Erlass und Akten liegen während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Wetzikon, 3 Stock, zur Einsicht auf. Der Erlass kann im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/stadt-
dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung/ eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Wetzikon