Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 03.05.2024
2024-0113
Stadt Wetzikon Abteilung Immobilien, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon ZH
Bauwagen als Schulkiosk beim Schulhaus Walenbach Vers. Nr. 1590, Kat. Nr. 6790, Wallenbachstrasse 31.1 (bereits erstellt) (Natur- u. Landschaftsinventar 5.40) (Zone für öffentliche Bauten)
Ort der Planauflage
eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon
Rechtliche Hinweise
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home. Wer das Begehren nicht in-
nert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314 - 316 PBG).
Abteilung Hochbau