Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Amtliche Publikationen

Bauausschreibung

Freitag, 23.08.2024

Bauausschreibung
Bauausschreibung

2024-0151

Jakus Drazen, Im Zil 26, 8620 Wetzikon ZH

Anbau Pergola beim Wohnhaus Vers. Nr. 4901, Kat. Nr. 8431, Im Zil 26 (Privater Gestaltungsplan Zil) (Wohnzone W1.3A)

Ort der Planauflage
eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon

2022-0011-PÄ1

Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau SG
Projektänderung (Vergrösserung der Deponie für Bodenaushub) zur befristeten Nutzung des Grundstückes Kat. Nr. 9205 als Deponie für Bodenaushub aus dem Neubau des Migros-Provisoriums, HediLang-Strasse (Natur- u. Landschaftsinventar) (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.9)

2024-0173

Christian Kämpf Holding AG, Bolstrasse 7, 8620 Wetzikon
Projektverfasser: Sollberger Otto, Weidstrasse 16, 8620 Wetzikon

Neubau Materialunterstand auf der Ostseite des Industrie- und Gewerbehauses Vers. Nr. 1933, Kat. Nr. 5949, Bolstrasse 7.1 (bereits erstellt) (Industriezone C)

Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG)

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen