Amtliche Publikationen

Konditionen Smart EGV der Stadtwerke Wetzikon

Freitag, 30.08.2024

Konditionen Smart EGV der Stadtwerke Wetzikon
Konditionen Smart EGV der Stadtwerke Wetzikon

Konditionen Smart EGV der Stadtwerke Wetzikon

Mit Beschluss (SRB 2024/192) vom 21. August 2024 hat der Stadtrat die Konditionen des Smart EVG der Stadtwerke Wetzikon freigegeben. Die Akten können vom 30. August 2024 bis 29. September 2024 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden. 

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen. 

Stadtrat Wetzikon

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