Stadtrat
Freitag, 30.08.2024
An der Stadtratssitzung vom 21. August 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Zustimmung Konzessionsvertrag Wärmeversorgung Fernwärme Wetzikon AG
Der Konzessionsvertrag für die Fernwärme Wetzikon AG schafft für sie Rechtssicherheit bezüglich ihrer Rechte und Pflichten bei der Sondernutzung des öffentlichen Grunds der Stadt Wetzikon. Als Mehrheitsaktionärin ist dies im Sinne der Stadt Wetzikon. Sowohl die Sondernutzung des öffentlichen Grunds der Stadt Wetzikon als auch die Nutzung der Abwärme aus dem Abwasser der ARA Flos sind unentgeltlich. (SRB 2024/190)
Kreditabrechnung zur Umsetzung der hindernisfreien Bushaltestelle Spital wird genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 4. Mai 2024 für die Umsetzung der hindernisfreien Bushaltestelle Spital gemäss Behindertengleichstellungsgesetz sowie für die Erneuerung der Strasse und die Entflechtung der Kanalisation mit Ausgaben von insgesamt Fr. 917'357.30 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 117'642.70 bzw. 11,4 % ab. (SRB 2024/191)
Konditionen des Produkts "Smart Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)"
Als marktorientiertes Unternehmen überprüfen die Stadtwerke ihr bestehendes Dienstleistungsportfolio stetig und erweitern oder bauen dieses bei Bedarf aus. Durch den Smart-Meter-Rollout eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Abrechnung des Solarstroms in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). (SRB 2024/192)
Postulat Grossen-Aerni "Die Bahnhofstrasse mit den kreativsten Bushüsli" wird entgegengenommen
Im Rahmen der Parlamentsveranstaltung "Klartext" vom 15. November 2023 wurde die Wetziker Bevölkerung aufgefordert, gemeinsam darüber nachzudenken, wie die Bahnhofstrasse verschönert werden kann. Beinahe 100 Personen haben sich an jenem Abend mit der Situation der Bahnhofstrasse auseinandergesetzt und Ideen entwickelt. Das Postulat fokussiert sich auf die Bushüsli. Auch die Stadt Wetzikon möchte sowohl an städtischen als auch an kantonalen Bushaltestellen attraktive Personenunterstände anbieten. Der Stadtrat steht dem Anliegen der Postulanten grundsätzlich positiv gegenüber. Gute klimatische Bedingungen und hochwertige Grünräume tragen zu einer hohen Lebens- und Aufenthaltsqualität für Einwohnende sowie Fahrgäste bei. Die Begrünung und Gestaltung von Personenunterständen bei Bushaltestellen unterstützen in diesem Sinne die Ziele der Vision 2040. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung der Idee zur Aufwertung der Bushaltestellen an der Bahnhofstrasse gegeben sind. Dies wird ziemlich sicher nicht flächendeckend gegeben sein. Eine durchgängige und einheitliche Lösung zu realisieren, die den verschiedenen Ansprüchen und Voraussetzungen gerecht wird, ist kaum machbar. Nichts desto trotz wird bei der Ausgestaltung des Postulats darauf geachtet, möglichst viele Synergien optimal nutzen zu können. (SRB 2024/194)
Kredit für Liegenschaft an der Talstrasse 21 bewilligt
Für die Wiederanbindung des Dach- und Sickerwassers der Liegenschaft Talstrasse 21 an die örtliche Kanalisation wird ein Kredit von brutto 35'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Bei der städtischen Liegenschaft kam es in letzter Zeit vermehrt zu Wasserschäden im Keller. Die Wiederanbindung an die örtliche Kanalisation stellt sicher, dass es künftig zu keinen weiteren Wassereinbrüchen mehr kommen wird. (SRB 2024/195)
Vorprüfung Volksinitiative "Mitbestimmen bei Temporeduktionen"
Am 3. Juli 2024 resp. 7. August 2024 reichte das Initiativkomitee die Volksinitiative "Mitbestimmung bei Temporeduktionen" zur Vorprüfung ein. Der Titel, Text und die Begründung der eingereichten kommunalen Volksinitiative sowie die Unterschriftenliste entsprechen den gesetzlichen Vorschriften gemäss § 123 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Titel und Text der Volksinitiative sowie die Namen der Mitglieder des Initiativkomitees werden am Freitag,
30. August 2024 amtlich publiziert. Die sechsmonatige Sammelfrist beginnt mit dem Publikationstag zu laufen und endet am 28. Februar 2025. (SRB 2024/197)
Ersatzwahl Mitglied römisch-katholischen Kirchenpflege Juni 2024
Als Mitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege wird für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 Markus Stagnoli als gewählt erklärt. (SRB 2024/198)
Teilrevision der Gebührenverordnung wird per 1. September 2024 in Kraft gesetzt
Mit Beschluss vom 11. März 2024 genehmigte das Parlament die Teilrevision der Gebührenverordnung. Die Publikation des Verhandlungsprotokolls erfolgte am 15. März 2024 auf der Website der Stadt Wetzikon. Mit Beschluss vom 28. Mai 2024 stellte der Stadtrat die Rechtskraft fest. Jetzt tritt die Teilrevision der Gebührenverordnung per 1. September 2024 in Kraft. (SRB 2024/199)
Public Corporate Governance: Erlass einer Richtlinie
Public Corporate Governance ist die Führung, Steuerung und Aufsicht von Unternehmungen, die sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staats befinden. Es geht um Fragestellungen und Regelungen bei der Auslagerung von kommunalen Aufgaben an Unternehmungen, die privatem oder öffentlichem Recht unterstehen. Weil die Stadt Wetzikon zunehmend wichtige, kommunale Aufgaben auslagert und/oder gemeinsam mit anderen Gemeinden erfüllt, steigt das Bedürfnis, Vorgaben zur wirkungs- und verantwortungsvollen Führung und Steuerung dieser Unternehmen zu machen. Politik und Gesellschaft sind viel stärker auf die gesamte Thematik sensibilisiert und dementsprechend steigen die Erwartungen in Bezug auf Transparenz, geklärte Verantwortlichkeiten und Vermeidung von Interessenkonflikten. (SRB 2024/201)
Genossenschaft Weihnachtsbeleuchtung Wetzikon: Leistungsvereinbarung genehmigt und Kredit bewilligt
Die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Wetzikon und der Genossenschaft Weihnachtsbeleuchtung Wetzikon gilt für die kommenden vier Jahre. Für den jährlichen Unterstützungsbeitrag von 23'000 Franken wird unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch das Parlament für die Jahre 2024 bis 2027 ein Kredit von insgesamt 92'000 Franken bewilligt. Aufgrund der positiven Rückmeldungen und der hohen Akzeptanz in der Bevölkerung unterstützt der Stadtrat das Projekt Weihnachtsbeleuchtung weiterhin. (SRB 2024/202)
Bericht über das Verfahren Ausgleichsgebiete für Schutzraumbau wird genehmigt
Zur Steuerung des Schutzraumbaus und für die Zuweisung der Bevölkerung zu den vorhandenen Schutzräumen sind innerhalb der Gemeinden Ausgleichsgebiete zu planen, in welchen jeweils eine genügende Anzahl Schutzplätze vorhanden sein müssen. Die für Wetzikon vorhandene Planung der Ausgleichsgebiete vom 30. April 2019 musste per 30. Juni 2024 überarbeitet werden. Aus der aktuellen Planung Ausgleichsgebiete geht hervor, dass neben Ettenhausen (72 Schutzplätze) neu auch in Unterwetzikon die Notwendigkeit für die Erstellung von öffentlichen Schutzplätzen (156) besteht. (SRB 2024/203)
Betriebsbeitrag 2025 – 2027 an die Stiftung Netzwerk
Für die Ausrichtung eines Betriebsbeitrags an die Stiftung Netzwerk von 80 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner wird unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch das Parlament für die Jahre 2025 bis 2027 ein Kredit von gesamthaft 64'875 Franken bewilligt. Die Stadt Wetzikon unterstützt seit 2010 die Stiftung Netzwerk in Rüti für den Betrieb von Angeboten der Dezentralen Drogenhilfe (DDH). Die Angebote der Stiftung Netzwerk werden besonders von Klientinnen und Klienten, die vom Sozialdienst unterstützt werden, in Anspruch genommen. 2022 beanspruchten 22 Personen aus der Stadt Wetzikon die Dienstleistungen der DDH. Durch die Betriebsbeiträge werden die Pauschalen für die Mitgliedergemeinden reduziert, was sich wiederum positiv auf die Sozialhilfekosten auswirkt. (SRB 2024/204)
Budget 2025 vom Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz ZV KES genehmigt
Das Budget 2025 des Zweckverbands Kinders- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der Gemeinden von Fr. 7'860'000.00 (KESB und Berufsbeistandschaft) wird genehmigt. Der Anteil der Stadt Wetzikon für das Jahr 2025 beträgt voraussichtlich Fr. 2'191'161.05 (KESB Fr. 1'116'155.60, Berufsbeistandschaft Fr. 1'075'005.45). (SRB 2024/205)
Motion Oriet "Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse" wird entgegengenommen
Mit der Motion wird gefordert, eine "Arealplanung" über das Gebiet der Trinkwasserfassung Feld an der Binzackerstrasse, welches gemäss Bau- und Zonenordnung der kommunalen Freihaltezone und der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung zugeordnet ist, auszulösen. Dabei soll in erster Priorität eine städtebauliche Planung zur Konkretisierung einer öffentlichen Parkanlage auf den städtischen Grundstücken der Freihaltezone durchgeführt werden. Begründet wird dies mit dem Fehlen von Grün- und Freiräumen im gesamtstädtischen Gebiet und insbesondere im Gebiet Zentrum Oberwetzikon und der sich verschärfenden Situation aufgrund der zu erwartenden Bevölkerungszunahme. Die Entwicklung der Parkanlage soll gemäss Motion über eine "Gesamtplanung" inklusive der umliegenden Grundstücke in der Bauzone erfolgen. Der Stadtrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Das Einleiten einer Planung für eine öffentliche Parkanlage unter Einbezug der umliegenden Bauparzellen unterstützt verschiedene Forderungen aus städtischen Konzepten, Vorhaben und Planungen. So ist in der kommunalen Richtplanung die Nutzung der Freihaltezone als Parkanlage seit 2013 behördenverbindlich festgelegt. Das Grünraumkonzept von 2022 unterstützt diese Festlegung des Richtplans und fordert prioritär eine Verbesserung der Freiraumqualität und -versorgung im Gebiet Oberwetzikon, Binzacher und Widum. Die aktuell laufende Ortsplanungsrevision bietet die Möglichkeit für Synergien und für die abgestimmte Überarbeitung der Richt- und Nutzungsplanung aufgrund der Ergebnisse der Planung Binzfeld. (SRB 2024/206)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.