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Stadtrat

Wetziker Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab

Sonntag, 09.02.2025

Wetziker Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab
Wetziker Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab

Medienmitteilung vom 9. Februar 2025

Die Wetziker Stimmberechtigten haben am 9. Februar 2025 über die Volksinitiative "Mindest-abstand von Windrädern" abgestimmt. Nach dem Nein (57,34 %) bleibt die Bauordnung der Stadt Wetzikon unverändert.

Mit 3'223 Nein-Stimmen zu 2'398 Ja-Stimmen hat die Wetziker Stimmbevölkerung die Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,39 Prozent.

Der Stadtrat bekennt sich in seiner Vision Wetzikon 2040 zu einer klimaneutralen Stadt. Dies bedeutet, dass Wetzikon in hohem Masse mit lokaler, erneuerbarer Energie versorgt werden muss. Die Windenergiegewinnung entspricht grundsätzlich dieser Zielsetzung. Der Stadtrat unterstützt dabei die Haltung von Bund und Kanton, dass die Windenergie Teil einer zukünftigen Energiestrategie sein soll. Windkraftanlagen sollen jedoch dort gebaut werden, wo sie am effizientesten und umweltverträglichsten sind. Klar ist auch, dass beim Bau von Windenergieanlagen im dichtbesiedelten Kanton Zürich die Interessen der betroffenen Bevölkerung in Bezug auf Lärm, Schattenwurf, Sicherheit, Landschaftsverträglichkeit zu berücksichtigen sind. Der Stadtrat wird die weiteren Planungsschritte des Kantons aufmerksam verfolgen und die Interessen der Stadt Wetzikon im Rahmen seiner Möglichkeiten wahren.

Das vom Kanton bezeichnete Potenzialgebiet Nr. 29 "Schönwis" befindet sich im Grenzgebiet der Stadt Wetzikon und der Gemeinde Hinwil ausserhalb der Bauzonen. Zwar ist das auf kantonaler Ebene laufende Planungsverfahren zur Teilrevision des Richtplans derzeit im Gange, im Moment kann noch nicht definitiv gesagt werden, wo genau Windenergieanlagen erstellt wer-den sollen. Mit grösster Wahrscheinlichkeit würde ein Standort im Potenzialgebiet Nr. 29 aber ausserhalb des Siedlungsgebiets und damit ausserhalb der Bauzone sein.

Den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung und das Abstimmungsprotokoll finden Sie unter folgendem Link: Abstimmungsresultate vom 9. Februar 2025.

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