Amtliche Publikationen

Gastarife der Stadtwerke Wetzikon ab Juli 2024

Freitag, 07.06.2024

Gastarife der Stadtwerke Wetzikon ab Juli 2024
Gastarife der Stadtwerke Wetzikon ab Juli 2024

Gastarife der Stadtwerke Wetzikon ab Juli 2024

Mit Beschluss (2024/129) vom 29. Mai 2024 hat der Stadtrat die Gastarife ab Juli 2024 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 7. Juni bis 6. Juli 2024 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden. Gemäss Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) hat sich der Stadtrat eingehend mit der Rückmeldung vom Preisüberwacher vom 8. Mai 2024 auseinandergesetzt und seine Entscheidungen im Umgang mit der Beurteilung und den Empfehlungen des Preisüberwachers begründet.

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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