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Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.127, Birke, Buchgrindelstrasse 20

Freitag, 05.07.2024

Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.127, Birke, Buchgrindelstrasse 20
Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.127, Birke, Buchgrindelstrasse 20

Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.127, Birke, Buchgrindelstrasse 20: Inventareröffnung und vorsorgliche Schutzmassnahme

Mit Beschluss vom 26. Juni 2024 (SRB 2024/163) hat der Stadtrat über die inventarisierte Birke an der Buchgrindelstrasse 20 in Wetzikon (Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.127) gestützt auf § 209 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) das Inventar eröffnet. Das Inventarobjekt wird vorsorglich unter Schutz gestellt. Damit tritt ein einjähriges Veränderungsverbot in Kraft.

Der Beschluss des Stadtrates kann während der Rekursfrist nach Anmeldung in der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Umwelt, oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/ eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt mit der Zustellung dieses Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und  formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Rechtsmitteln gegen Schutzanordnungen kommen von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).

Stadtrat Wetzikon

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