Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über 1./2. Mai 2025
Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. Mai!
Stadtrat
Donnerstag, 30.01.2025
An der Sitzung vom 22. Januar 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Kredit für Auftritt der Stadt Wetzikon an der Züri Oberland Mäss 2025 bewilligt
Für den Auftritt der Stadt Wetzikon an der Züri Oberland Mäss 2025 (ZOM) wird ein Kredit von 35'000 Franken (inkl. MWST) bewilligt. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass der Auftritt der Stadt Wetzikon eine gute Gelegenheit ist, der breiten Bevölkerung die städtischen Dienstleistungen und Projekte zu präsentieren und den persönlichen Kontakt zu fördern. Mit dem Bereich der Einwohnerdienste ist ein Bereich am Stand präsent, dessen breite Palette an Angeboten für die Wetzikerinnen und Wetziker von zentraler Bedeutung ist. Mit einem gemeinsamen Stand der Stadt Wetzikon und der Stadtwerke Wetzikon werden wertvolle Synergien genutzt und die gesamte Breite der Aufgaben, der Dienstleistungen und der Projekte der Stadt Wetzikon anschaulich präsentiert. (SRB 2025/11)
Parlament: Yvonne Meier ersetzt Philipp Zopp
Philipp Zopp tritt per 31. Januar 2025 aus dem Wetziker Parlament aus. Für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 wird per 1. Februar 2025 Yvonne Meier als gewählt erklärt. (SRB 2025/12)
Parlament: Gian-Luca Weber ersetzt Joel Hoff
Joel Hoff tritt per 31. Januar 2025 aus dem Wetziker Parlament aus. Für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 wird per 1. Februar 2025 Gian-Luca Weber als gewählt erklärt.
(SRB 2025/13)
Vernehmlassung Finanzpolitische Reserven: Teilrevision des Gemeindegesetzes
Am 30. Oktober 2023 hat der Kantonsrat dem Regierungsrat das Postulat betreffend Anpassung der Möglichkeit zur Bildung von finanzpolitischen Reserven im Gemeindegesetz überwiesen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat die Möglichkeit geprüft und einen Vorschlag zur Änderung des Gemeindegesetzes ausgearbeitet. Das Gesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass Einlagen in die finanzpolitische Reserve neu auch mit der Genehmigung der Jahresrechnung vorgenommen werden können. Der Wetziker Stadtrat lehnt dies ab. Unter anderem deshalb, da dies künftig vor allem bei Städten und Gemeinden zu Diskussionen führen dürfte. Falls der Antrag des Stadtrats abgeändert wird, muss die gesamte Jahresrechnung korrigiert werden, was zu einem erheblichen Aufwand führt und die Gefahr birgt, dass die Einreichungsfrist beim Bezirksrat nicht eingehalten werden kann. (SRB 2025/14)
Kreditabrechnung Erneuerung Eggstrasse
Die Kreditabrechnung für die Erneuerung der Strasse, Beleuchtung und Entwässerung mit Ausgaben von insgesamt Fr. 1'157'032.25 wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von
Fr. 82'532.25 bzw. 7,7 % ab. Die Kreditabrechnung für den Aus- und Neubau der Regen- und Schmutzwasserkanalisation mit Ausgaben von insgesamt Fr. 633'358.10 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 16'141.90 bzw. 2,5 % ab. (SRB 2025/16)
Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland 5. Generation
Dem Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland der 5. Generation wird zugestimmt. Zugleich wird bestätigt, dass die in der Verantwortung der Stadt Wetzikon liegenden Massnahmen umgesetzt bzw. bis zur Bau- und Finanzierungsreife vorangetrieben werden. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt auf der Grundlage des jeweils anwendbaren Rechts, namentlich der Strassen- und Eisenbahngesetzgebung. Dabei bleiben jedoch die Entscheide der zuständigen Entscheidungsträger (Exekutive, Parlament, Stimmvolk) auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene sowie allfällige Gerichtsentscheide vorbehalten. Im neuen Agglomerationsprogramm sind sechs Massnahmen der Stadt Wetzikon enthalten: Umsetzung Grünraumkonzept und Gewässerrevitalisierung, Aufwertung Zentrum Oberwetzikon (Platzgestaltung Migros-/Löwenplatz), Fuss- und Radwegverbindung Bahnhof Kempten, Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon (Schlüsselelement Freiraum und Stadtklima sowie Schlüsselelement Quartierbildung und Nutzung) sowie Verkehrsdrehscheibe (Bushof und Mobilität). (SRB 2025/17)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.