Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 20.12.2024
2024-0248
Verein Billard/Dart Club Wetzikä Züri c/o Fabio Cocetrone, Haldenstrasse 29, 8620 Wetzikon
Innere Umbauten (Billard/Dart Club Wetzikä Züri) im Fabrikgebäude Vers. Nr. 1423, Kat. Nr. 6497, Zürcherstrasse 29 (Denkmalschutzobjekt S56) (Industriezone A), ohne Aussteckung
2024-0282
Thut Niklaus und Rita, Meierwiesen 4, 8620 Wetzikon ZH
Anbau Auto- und Geräteunterstand auf der Südostseite des Wohnhauses Vers. Nr. 4748, Kat. Nr. 8349, Meierwiesen 4 (Landwirtschaftszone, ÖB, Zone für öffentliche Bauten)
2024-0292
Stadt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon ZH
Projektverfasser: Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gewerbeschulstrasse 10, 8620 Wetzikon ZH
Skulptur befristet auf 3 Jahre (Bahnhofflammen Wetzikon) auf dem Bahnhofplatz, Kat. Nr. 9902, Bahnhofstrasse 1 (bei Denkmalschutzobjekt u. Natur- und Landschaftsschutzinventar) (Zentrumszone A, Industriezone A)
Ort der Planauflage
eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon
Rechtliche Hinweise
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist auf.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).
Abteilung Hochbau