Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Amtliche Publikationen

Bauausschreibungen

Freitag, 20.12.2024

Bauausschreibungen
Bauausschreibungen

2024-0248

Verein Billard/Dart Club Wetzikä Züri c/o Fabio Cocetrone, Haldenstrasse 29, 8620 Wetzikon

Innere Umbauten (Billard/Dart Club Wetzikä Züri) im Fabrikgebäude Vers. Nr. 1423, Kat. Nr. 6497, Zürcherstrasse 29 (Denkmalschutzobjekt S56) (Industriezone A), ohne Aussteckung

2024-0282

Thut Niklaus und Rita, Meierwiesen 4, 8620 Wetzikon ZH

Anbau Auto- und Geräteunterstand auf der Südostseite des Wohnhauses Vers. Nr. 4748, Kat. Nr. 8349, Meierwiesen 4 (Landwirtschaftszone, ÖB, Zone für öffentliche Bauten)

2024-0292

Stadt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon ZH

Projektverfasser: Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gewerbeschulstrasse 10, 8620 Wetzikon ZH

Skulptur befristet auf 3 Jahre (Bahnhofflammen Wetzikon) auf dem Bahnhofplatz, Kat. Nr. 9902, Bahnhofstrasse 1 (bei Denkmalschutzobjekt u. Natur- und Landschaftsschutzinventar) (Zentrumszone A, Industriezone A)

Ort der Planauflage
eAuflageZH, https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon

Rechtliche Hinweise
Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist auf.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/home. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).

Abteilung Hochbau

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen