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Stadtrat
Montag, 28.04.2025
Aufgrund einer Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte müssen Parlamentsgemeinden bis zum Ende der laufenden Amtsperiode ihre Bestimmungen zur Wahl der Wahlbüromitglieder anpassen. Der Stadtrat hat dies zum Anlass genommen und verwaltungsintern geprüft, ob weitere Änderungen an der Gemeindeordnung getätigt werden müssen. Antrag und Weisung für die Teilrevision der Gemeindeordnung gehen zur Beschlussfassung ans Parlament.
Die Gemeindeordnung der Stadt Wetzikon wurde am 13. Juni 2021 total revidiert und ist seit 1. November 2021 in Kraft. Aufgrund einer Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 9. Mai 2022 müssen Parlamentsgemeinden bis zum Ende der laufenden Amtsperiode ihre Bestimmungen zur Wahl der Wahlbüromitglieder anpassen. Der Stadtrat hat dies zum Anlass genommen und verwaltungsintern geprüft, ob weitere Änderungen an der Gemeindeordnung getätigt werden müssen. Da die neue Gemeindeordnung erst seit rund drei Jahren in Kraft ist und sich im Grundsatz bewährt hat, hat der Stadtrat die Anpassungen lediglich in Form einer Teilrevision überprüft.
Wesentliche Änderungen in der Gemeindeordnung
In Bezug auf das fakultative Referendum soll die Kompetenz des Parlaments gestärkt werden. Neu soll das Parlament Ausgabenbeschlüsse bis zu einer gewissen Summe abschliessend fassen können. Diese Anpassung führt zu einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse. Zudem wurden untergeordnete Bereinigungen von Unklarheiten und Lücken, die im Rahmen der alltäglichen Verwaltungstätigkeit seit Inkrafttreten der Gemeindeordnung 2021 aufgedeckt wurden angepasst.
Antrag und Weisung werden dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Nach der Verabschiedung durch das Parlament wird die teilrevidierte Gemeindeordnung voraussichtlich im Frühjahr 2026 der Stimmbevölkerung unterbreitet. Anschliessend ist diese durch den Regierungsrat zu genehmigen. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 2026 geplant.
Der Stadtratsbeschluss 2025/62 ist online aufgeschaltet.