Amtliche Publikationen

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege

Freitag, 07.06.2024

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege

Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon-Gossau-Seegräben
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege, Rest Amtsdauer 2022 –2026, Stille Wahl von Astrid Mattle Gautschi


Gestützt auf die Ausschreibung vom 3. Mai 2024 sind keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Die für die Ersatzwahl vorgeschlagene

Mattle Gautschi Astrid, 1969, Betriebsökonomin/dipl. Wirtschaftsprüferin/Hausfrau, Rebrainstrasse 49, 8624 Grüt

wird in Anwendung der Vorschriften der Kirchgemeindeordnung der katholischen Kirchgemeinde Wetzikon, Gossau, Seegräben sowie dem Gesetz über die politischen Rechte in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Stadtrat Wetzikon
(wahlleitende Behörde)

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