Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Freitag, 06.12.2024
Mit Beschluss vom 27. November 2024 (SRB 2024/296) hat der Stadtrat die am 26. Juni 2024 vorsorglich unter Schutz gestellte Hängebirke an der Buchgrindelstrasse 20 (Kat. Nr. 7972) in Wetzikon gestützt auf § 205 Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes definitiv unter Schutz gestellt.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist auf der Stadt Wetzikon, Abteilung Umwelt, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung (Tel. 044 931 32 45).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft mit der Zustellung dieses Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Rechtsmitteln gegen Schutzanordnungen kommen von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).
Stadtrat Wetzikon