Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 6. März

Freitag, 15.03.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 6. März
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 6. März

An der Stadtratssitzung vom 6. März 2024 behandelte der Stadtrat nachfolgende Traktanden.

Vernehmlassung Planungs- und Baugesetz
Zur Sicherung des Strassenraums bestehen im Kanton Zürich entlang von Strassen, Wegen und Plätzen Verkehrsbaulinien. Der Stadtrat begrüsst die vorliegende Revision zur Anpassung der Regelungen bezüglich der hervorstehenden Gebäudeteile im Baulinien- und Strassenabstandsbereich, die Vereinfachung des Verfahrens zur Anpassung von in Quartierplänen festgesetzten Baulinien und die Sonderregelung für Ausnahmen vom Bauverbot im Strassen- und Wegabstand. Er schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme des Vereins Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) an. (SRB 2024/34)

Stellungnahme zur Teilrevision des kantonalen Richtplans
Im teilrevidierten kantonalen Richtplan werden folgende Wetzikon betreffende Änderungen eingetragen: die Fundstelle der prähistorischen Pfahlbauten im Robenhauserriet, die Ortsteile "Ettenhausen" und "Robank" neu als Siedlungsgebiet, die Kleinsiedlungen "Nübruch" und "Rossweidli" als Weiler und auch die bereits bestehende Anlage beim Bahnhof findet Beachtung. Bezüglich der Westtangente erachtet der Stadtrat den Zeitpunkt für die Streichung der gesamten Hauptverkehrsstrasse (Zürcherstrasse bis Pfäffikerstrasse) für zu früh, da die Auslegeordnung im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts und die Ortsplanungsrevision noch nicht abgeschlossen sind. Die Absicht, die Fristen im Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen, ist nachvollziehbar. Die Baubehörde ist jedoch bereits heute darum bemüht, Gesuche im Sinne des Beschleunigungsgebots so rasch wie möglich zu behandeln. Deshalb erachtet der Stadtrat die geplante Verkürzung der Fristen im Baubewilligungsverfahren nicht für zweckmässig. (SRB 2024/35)

Neuerlass Wasserverordnung
Der Stadtrat begrüsst die neue kantonale Wasserverordnung, mit welcher das bislang auf fünf verschiedene Erlasse aufgeteilte kantonale Verordnungsrecht im Wasserbereich zusammengefasst, bereinigt und präzisiert werden kann. Bezüglich der angeregten Anpassungen schliesst er sich vollumfänglich der Stellungnahme des Vereins Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) an. Diese bezieht sich unter anderem auf praxistauglichere Fristen zu Stellungnahmen von Entwürfen für die Gewässerraumfestlegung. (SRB 2024/36)

Ersatzwahl Mitglied römisch-katholischen Kirchenpflege, Stille Wahl
Als Mitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege wird für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 Maria Hug als gewählt erklärt. (SRB 2024/37)

Wahlanordnung Ersatzwahl Mitglied römisch-katholischen Kirchenpflege 2024
Nach Rücktritt eines Mitglieds der römisch-katholischen Kirchenpflege Wetzikon ist für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 ein Ersatzmitglied zu wählen. Innert 40 Tagen können Wahlvorschläge bei der Politischen Gemeinde Wetzikon als Wahlvorsteherschaft eingereicht werden. (SRB 2024/38)

Anordnung Urnenabstimmung und Genehmigung Urnenweisung 9. Juni 2024
Die Wetziker Stimmberechtigten stimmen am 9. Juni 2024 über den Baukredit von 49,7 Millionen Franken für die Erweiterung und Gesamtsanierung der Primarschulanlage Walenbach ab. (SRB 2024/40)

Vernehmlassung zur Teilrevision Gemeindegesetz zu virtuellen Behördensitzungen
Bisher finden Sitzungen von Gemeindebehörden vor Ort unter physischer Anwesenheit ihrer Mitglieder statt. Zur Diskussion steht, ob und wie Gemeindebehörden in Zukunft auch virtuelle Sitzungen mithilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln abhalten können. Der Stadtrat begrüsst die neuen gesetzlichen Bestimmungen, da damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Teilnehmende müssen nicht mehr Zeit für die An- und Abreise zu physischen Treffen aufwenden, was insgesamt die Effizienz erhöht. Behördenmitglieder können von verschiedenen Standorten aus teilnehmen, was die Flexibilität für Personen mit unterschiedlichen Zeitplänen oder aus verschiedenen geografischen Standorten erhöht. (SRB 2024/41)

Antwort auf Anfrage Weilenmann "Unterhalt Spazierwege im Naturschutzgebiet bis Strandbad Auslikon" geht ans Parlament
Der Unterhalt der Wege im Naturschutzgebiet bis zum Strandbad Auslikon ist grundsätzlich möglich und gewährleistet. Er muss jedoch den Schutzmassnahmen der Verordnung zum Schutz des Pfäffikerseegebiets entsprechen und mit den darin festgelegten Schutzzielen vereinbar sein. Der Unterhaltsdienst der Stadt Wetzikon ist für den Unterhalt an der Strandbadstrasse und beim Parkplatz zuständig. Die in der Anfrage bezeichneten Stellen werden entweder durch die Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon oder das kantonale Tiefbauamt unterhalten. (SRB 2024/43)

Antwort auf Anfrage Weilenmann "Überschwemmungsgefahr Chämtnerbach" geht ans Parlament
Der Hochwasserschutz ist Aufgabe der Kantone. Gemäss einem Beschluss des Regierungsrats pflegt der kantonale Gewässerunterhalt die grösseren überkommunalen Gewässer. Lediglich bei den verbleibenden öffentlichen oberirdischen Gewässern von lokaler Bedeutung liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. (SRB 2024/45)

Antwort auf Anfrage Spörri "Kosten für die Versiegelung von Gasleitungen nach Heizungsersatz" geht ans Parlament
Die Stadtwerke Wetzikon werden nach aktuellem Kenntnisstand das Gasnetz nicht auf einmal und grossflächig zurückbauen, sondern verfolgen einen Stilllegungsstrategie über einen längeren Zeitraum, um der bestehenden Kundschaft genügend Zeit für die Installation einer alternativen Heizung zugeben. Das Gasnetz wird während dieser Zeit sicher betrieben und aufrechtgehalten. Die Stilllegungskosten werden auch in einem Stilllegungsgebiet verrechnet, da es sich um einen regulären Heizungsersatz handelt. (SRB 2024/46)

Revidiertes Reglement über die Besoldung- und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Wetzikon-Seegräben genehmigt
Der Stadtrat unterstützt das Anliegen, wonach die Entschädigungen für das Kader der Feuerwehr- und der Zivilschutzorganisation angemessen erhöht werden. Die Änderungen erfolgen aufgrund neuer struktureller Anpassungen verbunden mit einem Ausgleich der Teuerung der letzten Jahre. (SRB 2024/47)

Projekt "Animare" für die Entwicklung der Bahnhofstrasse 155/157/159 startet
Die Liegenschaften an der Bahnhofstrasse 157/159 befinden sich im Finanzvermögen der Stadt Wetzikon und werden aktuell aufgrund ihres baulichen Zustands nicht mehr genutzt. Auch Zwischennutzungen sind aufgrund des ungenügenden Zustands nicht mehr möglich. Mit einer Projektentwicklung sollen sie durch einen Neubau ersetzt werden. Die stadteigenen Liegenschaften an der Bahnhofstrasse 157 und 159 sollen durch einen Neubau ersetzt werden. In diese Entwicklung sollen auch die oberen Stockwerke der Bahnhofstrasse 155 einbezogen werden. Das Projekt "Animare" ist auch eng abgestimmt auf die Aufwertung des Zentrums Oberwetzikon. Bis Ende 2027 soll das Projekt umgesetzt sein. (SRB 2024/48)

Angepasste Leistungsvereinbarung mit der Asylorganisation Zürich AOZ
Da die Leistungsvereinbarung mit der Asylorganisation Zürich Ende 2021 auslief, wurde die Betreuung der Asylsuchenden und Flüchtlinge frühzeitig öffentlich ausgeschrieben. Im Submissionsverfahren erhielt erneut die Asylorganisation Zürich den Zuschlag. Aufgrund der Erhöhung des Aufnahmekontingents musste die Leistungsvereinbarung angepasst werden. Der Stadtrat erachtet eine professionelle Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlingen in den von der Stadt Wetzikon angemieteten Liegenschaften als sehr wichtig. (SRB 2024/51)

Antwort auf Interpellation Zollinger "Situation Pflegezentrum Wildbach" geht ans Parlament
2023 sind die Erträge des Pflegezentrums Wildbach als Eigenwirtschaftsbetrieb infolge nicht vollständiger Auslastung und dem zur Umsetzung der Strategie Wildbach vorgenommenen Bettenabbau tiefer als budgetiert ausgefallen. Der budgetierte Aufwand wurde indes nicht überschritten. Das Geschäftsjahr 2023 wird das Pflegezentrum Wildbach daher mit einem Defizit von gut 300'000 Franken abschliessen. Für ein ausgeglichenes Budget 2024 hätte das Pflegezentrum pro Bewohnerin und Bewohner Mehreinnahmen in der Höhe von 30 Franken pro Tag generieren müssen. Zur finanziellen Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner übernimmt die Stadt Wetzikon 1,1 Millionen Franken des Defizits zulasten des Steuerhaushalts, was umgerechnet rund 18 Franken pro Tag pro Bewohnerin und Bewohner bedeutet. Die Hotellerietaxe steigt daher für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegezentrums Wildbach nur um 12 Franken pro Tag. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht dem Pflegezentrum Wildbach diverse Sanierungsmassnahmen vorzunehmen. (SRB 2024/53)

Antwort auf schriftliche Anfrage Weilenmann "Verwendung Mittel aus drei Fonds" geht ans Parlament
Die Schule Wetzikon verfügt über einen Stipendienfonds. Daraus können Mietinstrumente der Musikschule bezahlt sowie für Schulreisen oder Klassenlager-Beiträge ermöglicht werden. Heute wird dafür der effektiv dazu bestehende J.R. Weber-Fonds benutzt. Ziel ist, diesen Fonds zuerst vollständig aufzubrauchen und erst zu einem späteren Zeitpunkt auf die Verwendung von Geldern aus dem bewusst inaktiv gehaltenen Stipendienfonds zu wechseln. Ein dritter Fonds ist der Schulreisefonds für Unterstützungsbeiträge im Bereich von Schulreisen, Klassenlager oder Wintersportlager. Eine Zusammenlegung von verschiedenen Fonds ist nicht zulässig, da es dem ursprünglichen und eigentlichen Willen des "Spendenden oder des Schenkenden" nicht entsprechen würde. Es ist jedoch zulässig, dass die dafür zuständige Behörde die Zweckbestimmungen dann anpasst, wenn diese nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen. (SRB 2024/54)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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