Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Dienstag, 17.12.2024
Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Das bestehende "dreiteilige Fahrverbot" zwischen Hinwilerstrasse und Kindergartenstrasse wird zugunsten eines gemeinsamen Rad-Fusswegs aufgehoben.
Legionärsweg: Hinwilerstrasse bis Kindergartenstrasse
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich
Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.01.2025
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich
Abteilung Sicherheit