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Stadtrat Wetzikon ruft nächste Instanz an

Dienstag, 04.06.2024

Stadtrat Wetzikon ruft nächste Instanz an
Stadtrat Wetzikon ruft nächste Instanz an

Der Stadtrat Wetzikon will die Informatik und die Telefonie an spezialisierte Leistungsanbietende auslagern und bewilligte dafür Anfang 2024 zwei Kredite als gebundene Ausgaben. Der Bezirksrat hebt beide Kreditbeschlüsse wieder auf. Der Stadtrat nimmt den –aus seiner Sicht praxisferne – Entscheid mit Erstaunen zur Kenntnis und geht den Weg ans Verwaltungsgericht.

Das in Wetzikon domizilierte Regionale Informatikzentrum RIZ AG unterstützt die Stadt Wetzikon im Bereich der Informatik und Telefonie. Weil der Vertrag mit der RIZ AG Ende 2024 ausläuft, wurden rechtzeitig bedürfnisgerechte Anschlusslösungen evaluiert. Im Januar 2024 bewilligte der Stadtrat zwei Kreditbeschlüsse als gebundene Ausgaben. Zum einen für die Auslagerung der Telefonie der Stadtverwaltung, der Schule und des Pflegezentrums Wildbach an die Swisspro AG, Urdorf. Die einmaligen Kosten betragen CHF 717‘000, die jährlich wiederkehrenden CHF 87‘000. Zum anderen soll die OBT AG, Zürich mit der Betreuung der Informatik beauftragt werden. Die einmaligen Kosten belaufen sich hier auf CHF 590‘000, die jährlich wiederkehrenden auf CHF 1,3 Millionen. Gegen beide Beschlüsse wurde beim Bezirksrat rekurriert mit der Begründung, der Stadtrat habe seine kreditrechtlichen Kompetenzen überschritten. Der Entscheid über die Auslagerung der Telefonie sei Sache des Parlaments, jener über die Auslagerung der Informatik stünde dem Stimmvolk zu. Der Bezirksrat folgte der Argumentation der Rekurrenten und hebt nun beide Kreditbeschlüsse wieder auf.

Keine politischen Wahlmöglichkeiten
Für den Stadtrat sind die Herleitungen des Bezirksrats praxisfern und nicht nachvollziehbar. Für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben sind eine funktionierende Informatik und eine funktionierende Telefonie unabdingbar. In beiden Fällen handelt es sich demnach um Ersatzbeschaffungen respektive Ersatzlösungen für zwingend erforderliche Arbeitswerkzeuge. Dass es dabei verschiedene technische Varianten gibt, ist unbestritten. Aber in der Substanz der Sache selbst bestehen keine politisch relevanten Wahlmöglichkeiten, weshalb der Stadtrat weder das Parlament noch das Stimmvolk in die Entscheidungsfindung einbinden muss. Sowohl die Ausgaben für den Ersatz der Telefonie, welche mit der neuen Lösung kostengünstiger ist als heute, als auch für die Informatik sind im vom Parlament genehmigten Budget bereits enthalten, weshalb die Gebundenheit der Ausgaben aus Sicht des Stadtrats gegeben ist.
Das reibungslose Funktionieren der Stadtverwaltung und der ihr angegliederten Institutionen hat für den Stadtrat oberste Priorität. Aus diesem Grund ruft er nun die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht, an, um den Sachverhalt neu zu beurteilen.

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