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Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 2. Oktober 2024

Donnerstag, 10.10.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 2. Oktober 2024
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 2. Oktober 2024

An der Stadtratssitzung vom 2. Oktober 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Projekt Vision 2040 sowie Wirtschafts- und Standortentwicklung: Kreditbewilligung und Arbeitsvergabe zur Erarbeitung einer Strategie
Für die Ausarbeitung einer strategischen Agenda sowie einem Projektportfolio und einer Strategie zur Wirtschafts- und Standortentwicklung wird ein Kredit in der Höhe von 99'500 Franken (inkl. MWST und Spesen) bewilligt. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Projekts ist von entscheidender Bedeutung für die künftige Entwicklung der Stadt Wetzikon. Dabei geht es nicht nur darum, die Verwirklichung der Vision 2040 verbindlich zu gestalten oder die strategischen Leitlinien zur Wirtschafts- und Standortförderung festzulegen. Vielmehr greift das Projekt tief in die Strukturen der Verwaltung ein. Es überprüft, passt an und entwickelt das Governance-Modell des Stadtrats sowie die Führungsprozesse der Geschäftsleitung, um eine effektive Umsetzung der gesetzten Ziele sicherzustellen und die Stadt nachhaltig zukunftsfähig zu machen. (SRB 2024/241)

Vernehmlassung zur Umsetzung der kantonalen Motion betreffend "Eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren"
Das geltende Recht im Kanton Zürich sieht für Steuerverfahren grundsätzlich einen doppelten kantonalen Instanzenzug vor, mit dem Steuerrekursgericht als erster von der Verwaltung unabhängigen Gerichtsinstanz und dem Verwaltungsgericht als zweiter Gerichtsinstanz. Die Finanzdirektion hat für die im Mai 2022 eingereichte kantonale Motion ein Vernehmlassungsverfahren lanciert und u.a. die politischen Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen. Die Motion zielt darauf ab, künftig lediglich eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren zu haben. Der Stadtrat erkennt im heutigen System eine zielführende, sinnvolle und verlässliche und qualitative Praxis. Gerade im Steuerbereich, bei welchem alle steuerpflichtigen Personen betroffen sind, ist eine hohe Rechtsbeständigkeit unerlässlich. Das heutige System gewährleistet dies. Der Stadtrat unterstützt die Motion nicht und plädiert, das aktuelle System beizubehalten. (SRB 2024/243)

Vernehmlassung zu "Änderung des Energiegesetzes, Plangenehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien"
Der Stadtrat verabschiedet die Vernehmlassungsantworten zum kantonalen Richtplan, Teilrevision Energie, sowie zur Teilrevision des Energiegesetzes. (SRB 2024/244)

Ersatz Bahnbrücke Usterstrasse: Kredit Kostenanteil bewilligt
Für den Ersatz der Bahnbrücke Usterstrasse wird ein Kredit über 175'000 Franken inkl. MWST für den Kostenanteil am Projekt der SBB als neue Ausgaben bewilligt. Die Stadt Wetzikon ist überzeugt, dass das Brückenprojekt der SBB entscheidende Vorteile für die städtebauliche Entwicklung und die Verkehrssicherheit insbesondere für den Fuss- und Veloverkehr bietet. Der geplante Ausführungstermin 2026 passt optimal zu den städtischen Planungen und ermöglicht die Nutzung wichtiger Synergien. (SRB 2024/245)

Erneuerung Ettenhauserstrasse Ost und Sonnenfeldstrasse: Kreditabrechnung genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 21. August 2024 für die Erneuerung der Strasse, Beleuchtung und Entwässerung mit Ausgaben von insgesamt Fr. 2'196'428.51 wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von Fr. 61'428.51 bzw. 2,9 % ab. (SRB 2024/246)

Sanierung Bachtelstrasse: Projektgenehmigung und Verabschiedung zur öffentlichen Auflage
Mit der Erneuerung der Strasse, der Strassenbeleuchtung sowie diverser Werkleitungen kann der Werterhalt der Bachtelstrasse im Abschnitt Bahnhofstrasse bis Spitalstrasse gesamtheitlich erfolgen. Das vorliegende Auflageprojekt für die Erneuerung der Bachtelstrasse berücksichtigt die Ergebnisse des Vorprojekts, der internen Vernehmlassung und den Einwendungen der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung auf ideale Weise. Mit der Einführung von Tempo 30 und dem Einbau des lärmmindernden Belags wird die Lärmbelastung in den Wohnquartieren gemindert, wie es das Lärmsanierungsprojekt vorschreibt. Durch den Einbezug aller Drittprojekte, Anwohnenden und Werkeigentümer wurde ein koordiniertes Projekt ausgearbeitet, welches allen Bedürfnissen gerecht wird. Trotz knapper Platzverhältnisse kann mit einer geschickten Strassengestaltung der Strassenraum für aller Verkehrsteilnehmenden aufgewertet und zeitgemäss optimiert werden. (SRB 2024/247)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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