Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage

  • Montag, 23.12.2024: geöffnet
  • Dienstag, 24.12.2024 - Freitag, 03.01.2025: geschlossen
  • ab Montag, 06.01.2025 sind wir zu den üblichen Zeiten für Sie da

  • Die speziellen Öffnungszeiten der Sammelstellen finden Sie hier
  • Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Amtliche Publikationen

Erneuerung Bachtelstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Spitalstrasse

Donnerstag, 10.10.2024

Erneuerung Bachtelstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Spitalstrasse
Erneuerung Bachtelstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Spitalstrasse

10.10.2024, Erneuerung Bachtelstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Spitalstrasse

Betrifft: 8620 Wetzikon

Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt.

Durchführende Stelle:
Stadt Wetzikon, Abteilung Tiefbau

Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 11.10.2024 bis 11.11.2024 auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten wie folgt eingesehen werden:
Stadthaus Wetzikon, Abteilung Tiefbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon
Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf der Homepage unter dem Reiter "amtliche Publikationen" der Stadt Wetzikon eingesehen werden: www.wetzikon.ch/de/aktuelles/

Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11.11.2024

Kontaktstelle:
Stadt Wetzikon
Abteilung Tiefbau
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen