Pass und Identitätskarte

Informationen zum Beantragen des Reisepasses und der Identitätskarte.

Wir bitten Sie, für die Ausstellung einer Identitätskarte persönlich bei den Einwohnerdiensten vorzusprechen. Minderjährige Kinder müssen bei der Ausstellung einer Identitätskarte ebenfalls anwesend sein.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Alte Identitätskarte
  • Bei Verlust: Schweizerische polizeiliche Verlustanzeige (kostenlos erhältlich bei der Stadtpolizei oder Kantonspolizei in Wetzikon)
  • Bei Erstausstellung: Reisepass oder Führerausweis
  • 1 aktuelles Passfoto (kann auch im Voraus digital (jpg) zugestellt werden: einwohnerdienste@wetzikon.ch

Zustimmungserklärung Identitätskarte der Eltern bei minderjährigen Kindern

Diese Erklärung wird nur bei getrenntem Wohnsitz der sorgeberechtigten Eltern benötigt.

Gültigkeitsdauer Kosten
Erwachsene 10 Jahre Fr. 70.00
Kinder 5 Jahre Fr. 35.00

Ausstellungsdauer

Maximal 10 Arbeitstage

Der Reisepass sowie das Kombiangebot (Pass und IDK) müssen zwingend beim Passbüro in Zürich beantragt werden.

Termine können telefonisch unter der Nummer 043 259 73 73 oder online vereinbart werden.

Ohne Anmeldung bzw. Terminvereinbarung können keine Pässe oder Kombis beantragt werden.

Passfoto

Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden.

Ausweisart Gültigkeitsdauer Kosten
Reisepass Erwachsene 10 Jahre Fr. 145.00
Reisepass Kinder 5 Jahre Fr. 65.00
Kombi (Pass und ID) Erwachsene 10 Jahre Fr. 158.00
Kombi (Pass und ID) Kinder 5 Jahre Fr. 78.00

Ausstellungsdauer

Maximal 10 Arbeitstage

Informationen zum Notpass

Merkblätter und Formulare


Wann benötigen Sie einen provisorischen Reisepass?

Notidentitätskarten werden seit dem 1. Januar 2003 keine mehr ausgestellt. Bei dringenden Notfällen kann ein provisorischer Pass beantragt werden.

Als dringender Notfall gilt, wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht mehr ausreicht.

Gültigkeit und Kosten

Der provisorische Reisepass ist für eine Reise (max. 1 Jahr gültig) und kostet Fr. 100.00. Wird der Antrag direkt bei der Notpassstelle am Flughafen beantragt, belaufen sich die Kosten auf Fr. 150.00.

Wie erhalten Sie einen provisorischen Reisepass?

Der provisorische Reisepass muss seit dem 1. März 2010 persönlich beim Passbüro Zürich, beantragt werden. Sie benötigen keinen Termin.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
Merkblatt Informationen zum Notpass
Merkblatt zum Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass

Das Passfoto für Ihre ID

Gute Fotovorlagen sind für eine einwandfreie Bildwiedergabe auf der Identitätskarte unabdingbar.

Für die Identitätskarte kann das Foto (z.B. Frontaufnahme mit einem Mobiltelefon vor einer weissen Wand) auch im Voraus per E-Mail zugestellt werden: einwohnerdienste@wetzikon.ch

Gerne teilen wir Ihnen im Anschluss mit, ob sich das Foto für die Beantragung einer neuen Identitätskarte eignet.

Bitte beachten Sie bei der Fotoaufnahme die Fotomustertafel.

Das Passfoto für Ihren Reisepass

Das zur Ausstellung von Reisepass oder "Kombi" benötigte Foto auf dem Passbüro in Zürich, wird direkt vor Ort erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden.
Weitere Informationen zum Reisepass, Notpass oder dem Kombiangebot finden Sie auf der Website des Passbüro Zürich.

Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Der Verlust des Ausweises (Pass oder Identitätskarte) ist umgehend nach der Feststellung bei der Polizei (z.B. Stadtpolizei oder Kantonspolizei in Wetzikon) anzuzeigen.

Nach der Anzeige wird Ihnen eine kostenlose Verlustanzeige ausgehändigt. Diese Verlustanzeige müssen Sie für die Neuausstellung bei den Einwohnerdiensten bzw. dem Passbüro in Zürich mitbringen.

Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder auftauchen, darf dieser unter keinen Umständen mehr verwendet werden, sondern ist dem Passbüro, der Polizei oder den Einwohnerdiensten abzugeben.

Nummern von Ausweisen, deren Verlust gemeldet wurde, werden national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem solchen Ausweis kann für die Inhaberin bzw. den Inhaber unangenehme Konsequenzen haben.


Verlust im Ausland

Schweizerinnen und Schweizer, welche vorübergehend im Ausland weilen und dort keinen Ersatzausweis beantragen, melden den Verlust des Ausweises nach der Rückkehr in die Schweiz zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle.

Kinder benötigen für den Grenzübertritt eigene Reisedokumente. Kindereinträge in die Pässe der Eltern sind seit 2003 nicht mehr möglich.


Identitätskarte

Bitte beachten Sie, dass Sie zusammen mit Ihren Kindern für den Antrag einer Identitätskarte bei den Einwohnerdiensten vorsprechen müssen.

Sofern die sorgeberechtigten Eltern einen getrennten Wohnsitz haben, bitten wir Sie zudem, die Zustimmungserklärung vollständig auszufüllen und mitzubringen.

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Dokumente, Ausweise und Bescheinigungen

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