Einbürgerung

Möchten Sie sich in der Stadt Wetzikon einbürgern lassen? Es freut uns, dass Sie sich für das Stadtbürgerrecht von Wetzikon interessieren.

Auf unserer Website finden Sie in den entsprechenden Rubriken die wichtigsten Informationen zur Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern sowie ausländischen Staatsangehörigen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich (Gemeindeamt).

Für Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste Wetzikon gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen seit mindestens zwei Jahren in Wetzikon.
  • Sie haben keinen Eintrag im Privatauszug aus dem Strafregister.
  • Sie beachten die schweizerische Rechtsordnung.
  • Sie haben keine offenen Einträge im Betreibungsregister.

Gesuch und Beilagen

  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister für über 18-jährige (nicht älter als 3 Monate)
  • Hier erhältlich: www.strafregister.admin.ch oder über jede Poststelle
  • Auszug aus dem Zivilstandsregister (Personenstandsausweis oder Familienausweis), erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatorts

Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

Ordentliche Einbürgerung

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren gilt, für alle Personen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.
Sie können zur Überprüfung der Voraussetzungen auch den Einbürgerungs-Checker des Gemeindeamts Zürich benutzen.

Checkliste für die ordentliche Einbürgerung


Online einreichen

Seit Juli 2022 können Einbürgerungsgesuche elektronisch eingereicht werden. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch wenn immer möglich online ein.

Die Lernstube Dübendorf und der Schreibdienst Zürcher Oberland helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen von Einbürgerungsgesuchen.


Ablauf der ordentlichen Einbürgerung

Auf diesem PDF sehen Sie, wie der Ablauf einer ordentlichen Einbürgerung aussieht.


Erleichterte Einbürgerung

Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons (Gemeindeamt Zürich, Abteilung Einbürgerungen).


Informationen und Formulare

Mehr Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Gemeindeamts Zürich, Abteilung Einbürgerungen.

Wer sich in Wetzikon einbürgern lassen möchte, muss über Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (schriftlich) und Niveau B1 (mündlich) verfügen.

Daher müssen alle Personen, die ein Einbürgerungsgesuch stellen, einen schriftlichen Nachweis über die Deutschkenntnisse vorlegen. Für die Einbürgerung sind folgende Sprachzertifikate anerkannt:

  • Sprachzertifikat (goethe, telc, ösd, Fide) auf Niveau B1 oder höher
  • Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE)
Beachten Sie, dass Sie den Deutschtest nicht absolvieren müssen, wenn:
  • Ihre Muttersprache Deutsch ist.
  • Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
  • Sie einen Abschluss einer Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. EFZ, BA, FMS oder Berufsmaturität) oder auf Tertiärstufe (z.B. Master, Bachelor, Hochschule, eidg. Diplom) in deutscher Sprache vorweisen können.
Das Sprachzertifikat muss vor Einreichung des Gesuchs absolviert bzw. vorgelegt werden. Falls Sie aus diversen Gründen, die Prüfungen nicht absolvieren können, setzen Sie sich bitte mit Herrn Ahmad Om Hani in Verbindung: ahmad.omhani@wetzikon.ch oder 044 931 32 57.

Für den Kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE) und für den Gesellschaftstest wenden Sie sich bitte direkt an die Akrotea.ch GmbH in Rüti. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wer sich in Wetzikon einbürgern lassen möchte, muss über Grundkenntnisse der geografischen, politischen, historischen gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und den Gemeinden verfügen.

Diese Grundkenntnisse werden mit einem schriftlichen Test bei der Aktrotea.ch in Rüti überprüft.

Beachten Sie, dass Sie den Gesellschaftstest nicht absolvieren müssen, wenn Sie:

  • mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, davon 3 Jahre auf Sekundarstufe I
  • einen Abschluss einer Ausbildung in der Schweiz auf Sekundarstufe II vorweisen können (z.B. EFZ, BA, FMS oder Berufsmaturität)
  • zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in der Schweiz besuchen

Den Gesellschaftstest müssen Sie vor Einreichung des Gesuchs absolvieren.

Für den den Gesellschaftstest wenden Sie sich bitte direkt an die akrotea.ch in Rüti. Weitere Informationen finden Sie hier.


Vorbereitung für den Grundkenntnistest

Für den Grundkenntnistest können Sie online üben oder am Schalter bei den Einwohnerdiensten Wetzikon (Stadthaus, 1. Stock) kostenlos ein entsprechendes Lehrmittel (Buch) beziehen.

Auf Anfrage senden wir Ihnen das Buch auch gerne per Post zu.

Broschüre Grundkenntnistest

Der Bürgerrechtsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Stadtrats und ist gemäss Art. 33a der Geschäftsordnung des Stadtrats zuständig für:

  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Einbürgerung in das Gemeindebürgerrecht von Schweizerinnen und Schweizern;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Schweizerinnen und Schweizern;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Staatsangehörigen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren ohne Anspruch;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Staatsangehörigen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren mit Anspruch;
  • die Entscheidung über Sistierungen von Gesuchen in sämtlichen Einbürgerungsverfahren;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für Ablehnungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren;
  • die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens;
  • den Entscheid über die generelle Durchführung von externen Prüfungen im ordentlichen; Einbürgerungsverfahren (wie z. B. Deutsch- oder Gesellschaftskenntnisprüfungen);
  • die Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens;
  • die Befreiung von der externen Prüfung infolge Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse gemäss übergeordnetem Recht sowie die Festlegung von Sonderregelungen.
Mitglieder
Präsidentin Bürgerrechtsausschuss

Vizepräsident Bürgerrechtsausschuss
Vogel Remo
Stadtrat Gesellschaft + Soziales
Frohbergstrasse 63, 8620 Wetzikon


Mitglied Bürgerrechtsausschuss

Ersatzmitglied Bürgerrechtsausschuss

Die Kosten für eine Einbürgerung richten sich nach dem Gebührentarif der Stadt Wetzikon.

Einwohnerdienste
Dokumente, Ausweise und Bescheinigungen

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen