Fördermittel von Bund, Kanton und Stadt Wetzikon
Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat zum Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen pro Person zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Im ersten Massnahmenpaket geht es insbesondere darum, die Energieeffizienz zu steigern und die erneuerbaren Energien zu fördern.
Auch die Ziele und Massnahmen des Wetziker Energiekonzepts streben in diese Richtung.
Sowohl Bund, Kanton und die Stadt Wetzikon unterstützen mit Fördermitteln Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmassnahmen.
Fördermittel Stadt Wetzikon
Das Parlament hat am 11.12.2023 einen Übergangskredit für das Jahr 2024 bewilligt: Im Jahr 2024 stehen somit 1.6 Mio Franken für Projekte gemäss Förderreglement zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Anzahl von Gesuchseingängen muss aber damit gerechnet werden, dass dieser Übergangskredit im Sommer bereits erschöpft sein wird. Für Gesuche, welche nach Aufbrauchen des Übergangskredites eingereicht werden, werden keine Fördergelder der Stadt Wetzikon mehr ausbezahlt.
Beachten Sie die Tatsache, dass es von der Planung Ihres Projekts bis zur Eingabe Ihres Fördergesuchs bei der Stadt Wetzikon mindestens einige Monate bis zu über einem Jahr dauern kann.
Bei Fragen steht Ihnen die Energieberatung (Tel.: +41 44 931 23 84) gerne zur Verfügung.
Beachten Sie die Medienmitteilungen zu diesem Thema: