Fördermittel von Bund, Kanton und Stadt Wetzikon
Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat zum Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen pro Person zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Im ersten Massnahmenpaket geht es insbesondere darum, die Energieeffizienz zu steigern und die erneuerbaren Energien zu fördern.
Auch die Ziele und Massnahmen des Wetziker Energiekonzepts streben in diese Richtung.
Sowohl Bund, Kanton und die Stadt Wetzikon unterstützen mit Fördermitteln Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmassnahmen.
Fördermittel Stadt Wetzikon
Das Parlament hatte am 11. Dezember 2023 einen Übergangskredit für das Jahr 2024 bewilligt. 2024 standen somit 1,6 Mio. Franken für Projekte gemäss Förderreglement zur Verfügung.
Bis Juli 2024 wurden sehr viele Fördergesuche eingereicht. Alle diese haben den Übergangskredit bereits ausgeschöpft, weshalb keine weiteren Gesuche mehr gestellt werden können. Für Gesuche, welche nach Aufbrauchen des Übergangskredits eingingen, werden keine Fördergelder der Stadt Wetzikon mehr ausbezahlt.
Bei Fragen steht Ihnen die Energieberatung (Tel.: +41 44 931 23 84) gerne zur Verfügung.
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